Ende des Bahnstreiks:Was Reisende jetzt wissen müssen

Lesezeit: 7 Min.

Bahnstreik oder die hohe Kunst des Wartens - eingeübt am Berliner Hauptbahnhof (Foto: REUTERS)
  • Der Ausstand der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer wird heute beendet - die GDL hat sich mit der Deutschen Bahn auf ein Schlichtungsverfahren geeinigt.
  • Fahrgäste müssen trotzdem bis zum Wochenende mit weiteren Ausfällen und Einschränkungen rechnen.
  • Während im Nahverkehr ab Freitag die Züge wieder fahrplanmäßig fahren sollen, werde dies bei IC und ICE noch bis Samstag dauern, sagte Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber am Vormittag in Berlin. Bis dahin gelte der Ersatzfahrplan.
  • Wer bis dahin vom Streik betroffen ist und seine Reise nicht antreten will, kann sich Ticket und Reservierung kostenlos erstatten lassen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Fahrgastrechten, Informationsmöglichkeiten und Entschädigungen im Überblick:

Wo erhalte ich Informationen zu meinem Zug?

Für den Fernverkehr sind die vor der Einigung erstellten Ersatzfahrpläne in den Auskunftssystemen abrufbar. Wie bei den früheren Streiks der Lokführergewerkschaft GDL sollten etwa ein Drittel der Fernzüge fahren. Bei den Regionalzügen erwartete die Bahn, dass je nach Region 15 bis 60 Prozent der üblichen Zahl unterwegs sind.

Die Bahn informiert über Verspätungen in ihren Verkehrsmeldungen aus den Regionen. Auf dem Smartphone finden Fahrgäste diese Auskunft mit der App DB Navigator oder unter m.bahn.de. In der Liveauskunft stehen nur Züge, die auf jeden Fall bis zum Ziel fahren. Mit Hilfe der Reiseauskunft können Fahrgäste prüfen, ob ihre Verbindung fährt oder welche Alternativen angeboten werden.

Wie immer, wenn viele Passagiere von einem Streik betroffen sind, hat die Bahn eine kostenlose Hotline-Nummer freigeschaltet, diese lautet: 08000 - 99 66 33. Aus dem Ausland kann die Nummer 0049-1805-33 44 44 (Gebühren je nach Herkunftsland und Provider) gewählt werden.

Auch der Twitter-Account der Deutschen Bahn @DB_Info informiert über aktuelle Entwicklungen.

Was tun, wenn der Zug nicht fährt?

Fällt ein Zug aus oder verpasst der Reisende seinen Anschluss, kann er ohne Aufpreis auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen - auch auf einen teureren.

Bei Angeboten wie einem Sparpreis-Ticket wird die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen von dieser Regelung sind reservierungspflichtige Züge sowie "regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis", wie zum Beispiel Länder-Ticket, Quer-durchs-Land- oder Schönes-Wochenende-Ticket.

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Kann ich auch beim Ersatzfahrplan Sitzplätze reservieren?

Gerade zur Ferienzeit empfiehlt es sich, möglichst zeitig online ein Ticket und auch eine Sitzreservierung zu buchen. Wer schon eine Fahrkarte hat, kann auch nur einen Sitzplatz reservieren. "Es kann aber vorkommen, dass kurzfristig noch mehr Züge bereitgestellt werden können, als der Ersatzfahrplan eigentlich vorsieht", sagt eine Sprecherin der Bahn. In diesen sei es dann ob der Kürze der Zeit nicht möglich, einen Sitzplatz vorzubestellen.

Was tun, wenn ich meinen Alternativreiseplan stornieren will?

Der Bahnstreik war diesmal mit offenem Ende angesetzt. Pfingsturlauber hatten sich deshalb in den vergangenen Tagen Ersatzpläne gebastelt, waren auf Mietwagen ausgewichen oder Fernbusse. Wer nun doch wieder mit der Bahn fahren möchte, etwa weil deren Verbindung zum Ziel deutlich schneller ist, hat je nach Unternehmen sehr unterschiedliche Möglichkeiten zur Stornierung der Alternativreise.

Diese sind auf den Webseiten der Anbieter aufgeführt, meist im Bereich "Buchung" oder "FAQ". Bei MeinFernbus und Flixbus etwa ist eine Stornierung bis zu 15 Minuten vor Abfahrt möglich, entweder kostenfrei durch Erstellung eines Gutscheins oder per Auszahlung abzüglich einer Stornogebühr (15 Euro je Buchung und Fahrgast). Bei Postbus werden Stornierungen bis zu zwölf Stunden vor der Abfahrt zu den Geschäftszeiten telefonisch angenommen, auch hier fallen Gebühren an (zehn Euro je Ticket).

Wie hoch die Stornogebühren der Mietwagenfirmen sind, hängt vor allem von der gewählten Zahlungsart ab. Bei Sixt und Avis lässt sich ein Mietwagen bis zur Anmietzeit jederzeit kostenlos stornieren, wenn dieser erst bei der Abholung (Sixt) oder Rückgabe (Avis) bezahlt werden sollte. Bei Europcar ist dies bis zwei Stunden vor der geplanten Abholung möglich. Hat man dort im Voraus bezahlt, kann man die Buchung bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei widerrufen. Danach fällt eine Gebühr von 50 Euro an. Hertz verlangt in jedem Fall eine Stornopauschale von 45 Euro. Bei Avis kann bei bereits geleisteter Vorauszahlung und zu kurzfristiger Stornierung sogar der gesamte Mietbetrag verloren sein. Gleiches gilt auch bei Sixt, wenn der Mietwagen im Voraus bezahlt wurde. Der Verleiher behält in diesem Fall einen Mietpreis von maximal drei Tagen als Stornogebühr ein.

Auch die Vergleichsplattformen im Internet gehen unterschiedlich mit dem Thema um. Die Webseite Billiger-mietwagen.de storniert kostenlos, wenn man bis 24 Stunden vor Anmietung vom Vertrag zurücktritt. Allerdings sollte man dies innerhalb der Geschäftszeiten tun. Will man innerhalb von 24 Stunden vor Anmietung stornieren, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Mietwagen24.de übernimmt dagegen komplett die Stornobedingungen der Autovermieter.

Wie vertreibe ich mir die Zeit?

Zum Beispiel mit unserer Playlist - das Warten hat bereits Künstler wie Tocotronic, The Doors oder Bruce Springsteen beflügelt.

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Und wenn ich gar nicht mehr reisen will?

Wer vom Streik betroffen ist, kann sich sein Zugticket samt Sitzplatz-Reservierung in einem DB-Reisezentrum oder einer DB-Agentur kostenlos erstatten lassen. Wer ein Online-Ticket zum Normalpreis gebucht hat, kann dieses über die Auftragssuche auf der Bahn-Webseite gebührenfrei umbuchen oder stornieren.

Zahlt die Bahn Entschädigung für Verspätungen?

Bei Verspätungen besteht sogar ein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss die Bahn ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung zurückgezahlt. Reisende haben laut EU-Gesetz ein Recht auf diese Erstattung.

Wie entschädigt die Bahn Pendler mit Zeitkarten?

Ab einer Verspätung von 60 Minuten bekommen Fahrgäste mit Zeitkarte eine pauschale Entschädigung pro Fahrt. Für Zeitkarten der zweiten Klasse gibt es fünf Euro, in der ersten Klasse 7,50 Euro. BahnCard-100-Besitzer bekommen in der zweiten Klasse zehn und in der ersten Klasse 15 Euro.

Häufig sind bei Streiks auch die von der Deutschen Bahn betriebenen S-Bahnen betroffen. Doch im Nahverkehr können Bahnfahrer nicht mit nennenswerten Entschädigungen rechnen. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es in der zweiten Klasse pauschal 1,50 Euro, in der ersten 2,25 Euro. Allerdings werden erst Beträge ab vier Euro ausgezahlt. Nahverkehrskunden sehen also erst ab der zweiten, beziehungsweise dritten Verspätung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zeit-Tickets Geld.

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Wie mache ich meine Entschädigung geltend?

Mit dem Fahrgastrechte-Formular. Dieses Beschwerdeformular wird im Verspätungsfall häufig bereits vom Zugpersonal ausgeteilt. Es ist aber auch in den Servicezentren der Deutschen Bahn oder online erhältlich.

In das Formular werden der geplante Reiseverlauf und der tatsächliche Reiseverlauf eingetragen. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten und andere Originalbelege müssen beigelegt werden. Wer sich durch die Formalien gekämpft hat, kann direkt am Bahnhof im Reisezentrum oder in der DB-Agentur seine Entschädigung bekommen.

Andernfalls ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Formular, Fahrkarte oder Kopie der Fahrkarte an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt am Main geschickt werden.

Entschädigungen muss die Bahn auf Wunsch bar auszahlen, ansonsten erfolgen diese als Gutschein oder per Überweisung.

Ich habe nur ein Handy-Ticket - was muss ich tun?

In diesem Fall muss der Reisende die Buchungsbestätigung, die er per E-Mail erhalten hat, ausdrucken und mit dem Fahrgastrechte-Formular nach Frankfurt schicken.

Zahlt die Bahn ein Taxi oder ein Hotelzimmer?

Zunächst einmal müssen Reisende schauen, ob die Bahn eine alternative Verbindung, zum Beispiel einen Schienenersatzverkehr, anbietet. Ist dies der Fall, hat das Angebot der Bahn immer Vorrang.

Gibt es keine von der Bahn organisierte Alternative, liegt die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und hat der Zug mindestens eine Stunde Verspätung, dann erstattet die Bahn Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro. Dies gilt auch, wenn die letzte planmäßig Verbindung des Tages ausfällt und bis Mitternacht der Zielbahnhof anders nicht mehr erreicht werden kann. Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen.

Diese Sonderkosten kann man sich nur beim Servicecenter Fahrgastrechte (siehe "Wie mache ich meine Entschädigung geltend?") erstatten lassen. Hierfür müssen neben Fahrkarte oder Kopie der Fahrkarte die Originalbelege für die entstandenen Kosten eingesendet werden.

Doch auch wer außerhalb der genannten Zeit ein Taxi nutzt, kann versuchen, sich die Kosten erstatten zu lassen. In Einzelfällen zeigt sich das Servicecenter hier durchaus kulant.

Gelten die Fahrgastrechte auch für Reisende mit internationalen Fahrkarten?

Ja, die Kulanzregelungen und der Anspruch auf Entschädigung bestehen auch, wenn die Fahrkarten im Ausland verkauft wurden oder die Reise im Ausland begonnen hat. Allerdings muss die Entschädigung dann bei dem Bahn-Unternehmen geltend gemacht werden, bei dem das Ticket gebucht wurde.

Zahlt die Bahn für verpasste Flieger?

Wer seinen Flug wegen verspäteter Züge nicht mehr erreicht, kann nicht mit Entschädigung rechnen, wie Verbraucherschützer betonen. Reisende sollten einen ausreichenden Zeitpuffer einplanen oder mit anderen Verkehrsmitteln zum Flughafen fahren.

Und was ist mit Rail&Fly-Tickets?

Flugreisende mit diesem Spezialangebot der Bahn müssen sich an die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Die Deutsche Bahn ist bei Rail&Fly Vertragspartner der Airline und nicht der direkte Ansprechpartner für den Reisenden.

Verspätung: Was sage ich meinem Chef?

Berufstätige können die Verantwortung für ein Zuspätkommen nicht auf den Zugverkehr schieben. Sie müssen zumutbare Vorkehrungen treffen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das bedeutet zum Beispiel im Streikfall, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Wer sich doch verspätet, sollte in der Arbeit auf jeden Fall rechtzeitig Bescheid geben.

Habe ich ein Anrecht auf Home-Office?

Falls nichts anderes im Vertrag steht, kann kein Angestellter darauf pochen, lieber von zu Hause aus zu arbeiten und so dem Streikchaos zu entgehen. Aber mit ein wenig Verhandlungsgeschick und einem wohlwollenden Vorgesetzten lassen sich vielleicht doch ein paar Home-Office-Tage arrangieren ( alles zum Thema Home-Office finden Sie hier).

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Welche Reise-Alternativen gibt es?

  • Busse: Für weitere Fahrten bieten sich Fernbusse an. Die Busse von Anbietern wie zum Beispiel MeinFernbus, Flixbus oder der Postbus fahren oft mehrmals täglich zu festen Zeiten. Sie sind meist langsamer als die Bahn, dafür aber oft günstiger. Einen Überblick gibt zum Beispiel die Seite Busliniensuche.de. Das Portal Vergleich.org hat verschiedene Fernbus-Suchmaschinen getestet und stellt diese vor.
  • Private Bahnunternehmen: Gerade im Regionalverkehr sind die Zugverbindungen der privaten Bahnunternehmen eine interessante Alternative. Denn Anbieter wie zum Beispiel der Metronom oder die Bayerische Oberlandbahn sind von einem Streik bei der Deutschen Bahn zumeist nicht betroffen.
  • Mietwagen: Autos können entweder persönlich bei der Niederlassung des Autovermieters, telefonisch oder per Internet vorbestellt werden. Der Preis hängt von der Größe des Wagens ab. Oft gibt es Sonderangebote, wenn der Wagen für mehrere Tage gemietet wird. So könnte etwa ein Kleinwagen rund 60 Euro am Tag kosten. Bei Bahnstreiks stocken einige Autovermieter ihre Flotten auch extra auf.
  • Mitfahrzentrale: Hier gibt es viele Anbieter. Große Online-Vermittlungen wie Mitfahrgelegenheit.de oder Mitfahren.de bringen Pendler und Fahrer zusammen. Mehrere Parteien teilen sich dann die Spritkosten: Eine Strecke von Berlin nach München schlägt beispielsweise mit etwa 30 Euro zu Buche.
  • Car Sharing: Beim Car Sharing teilen sich viele Menschen mehrere Autos, die von einer Zentrale verwaltet werden. Die Wagen stehen etwa am Bahnhof, Flughafen oder Busbahnhof und können per Telefon oder Internet gebucht werden - auch nur stundenweise. Informationen über einzelne Anbieter wie Stadtmobil, Stattauto, book'n'drive oder die Bahntochter DB Carsharing gibt es bei www.carsharing.de.
  • Fahrgemeinschaft: Auch Fahrgemeinschaften mit Kollegen, Nachbarn oder Freunden bieten sich an. Rechtlich gibt es keine Schwierigkeiten. Die Auto-Haftpflichtversicherung umfasst alle Insassen, auch die Berufsgenossenschaft zahlt bei Unfällen auf Umwegen für Mitfahrer. Eine separate Insassenunfallversicherung ist daher nicht nötig.

Sie sind trotz allem unzufrieden?

Ihrem Entschädigungsanspruch wurde nicht stattgegeben, Sie fühlen sich unfair behandelt? Dann kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr helfen, die Streitfragen zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen außergerichtliche und einvernehmlich regelt.

© Süddeutsche.de/dpa/Reuters/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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