Hütten in den Bayerische Alpen:Platz für zehn - mindestens

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Das Karwendelmassiv hinter der Mittenwalder Hütte. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Jetzt dürfen sich in den bayerischen Bergen auch Fremde wieder ein Matratzenlager teilen. Spontane Touren bleiben trotzdem schwierig - nicht nur in Deutschland.

Von Eva Dignös

Nur ein Haushalt pro Zimmer, selbst in den Schlaflagern mit ihren vielen Matratzen - diese Corona-Vorsichtsmaßnahme hatte zu reichlich Unmut auf den bayerischen Alpenvereinshütten geführt - zumal die anderen Alpenländer deutlich weniger streng verfahren. Nun seien die bayerischen Regeln angepasst worden, freut man sich beim Deutschen Alpenverein (DAV): Auch Fremde dürfen wieder ein Lager teilen. Damit könnten, so DAV-Vizepräsident Roland Stierle, "die Hütten in einen sicheren Sommerbetrieb starten, der einigermaßen wirtschaftlich ist".

Die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis bleibt der entscheidende Faktor für die Antwort auf die Frage, wie viele Menschen zusammenkommen dürfen. Liegt sie unter 50 wie derzeit überall im Freistaat, können zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten in einem Raum untergebracht werden, plus Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. Solange sie dabei mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt bleiben, müssen sie auch nicht derselben Wandergruppe angehören. Geschlafen wird dafür in den Etagenbetten notfalls diagonal versetzt, um ausreichend Abstand zu gewährleisten.

Spontane Touren bleiben trotzdem schwierig: Ohne Reservierung und, sofern der Wanderer weder geimpft noch genesen ist, ohne negatives Testergebnis gibt es keinen Schlafplatz. Und statt des sonst üblichen leichten Hüttenschlafsacks müssen Wanderer nun einen "richtigen" Schlafsack, einen Kissenbezug und ein Handtuch im Rucksack haben. Außerdem nach Möglichkeit ein Handy für die Registrierung der Kontaktdaten - und natürlich eine Maske.

Österreich besteht sogar bei Tagesgästen auf Registrierung

Die anderen Alpenländer sind keine Alternative für Kurzentschlossene: Auch in Österreich und Italien werden nur Gäste mit Reservierung beherbergt, ebenso in der Schweiz, wo - einen kleinen Sonderweg leisten sich die Eidgenossen - der negative Test nur "dringend" empfohlen wird, der andernorts verpflichtend ist, sofern man nicht geimpft oder genesen ist.

Österreich besteht sogar bei Tagesgästen, die unterwegs Appetit auf Kaiserschmarrn und Apfelschorle bekommen, konsequent auf den "drei Gs": Sie müssen ebenfalls getestet, genesen oder geimpft sein, wobei der "Geimpft"-Status bereits am 22. Tag nach der ersten Spritze erreicht ist. Alle Gäste müssen sich zudem registrieren, wenn sie sich länger als 15 Minuten in der Hütte oder auf der Sonnenterrasse aufhalten. Wer mehrere Tage unterwegs ist, kann mit Selbsttests vor Ort seinen Status auffrischen - sie gehören also auch ins Gepäck.

Bayern dagegen ist bei Tagesgästen großzügig: Solange die Inzidenz unter 50 liegt, dürfen sie ohne jeden Nachweis drinnen wie draußen Platz nehmen - und zwar bis zu zehn Menschen an einem Tisch. Das ist fast schon wieder die alte Hüttengemütlichkeit.

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