Reaktionen auf BVerG-Urteil:CDU-Politiker Heilmann: Ich habe der Ampel einen Gefallen getan

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CDU-Politiker Thomas Heilmann hat erfolgreich verhindert, dass das Heizungsgesetz noch diese Woche im Bundestag beschlossen wird. (Foto: Imago / Political-Moments)

Mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollte der Jurist nach eigenen Worten verhindern, dass das Heizungsgesetz formell verfassungswidrig beschlossen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung über das Heizungsgesetz gestoppt. Der CDU-Bundestagesabgeordnete Thomas Heilmann, der in Karlsruhe geklagt hatte, zeigte sich am Mittwochabend zufrieden mit der Entscheidung. Ihm sei es ein Anliegen, zu besseren Gesetzgebungsverfahren zu kommen, sagte er am Donnerstagmorgen in der Bundespressekonferenz. "Die Verfahren des Deutschen Bundestags leiden seit Längerem an Hetze und mangelnder Sorgfalt." Das schade dem Ansehen der Demokratie.

Heilmann habe aber keinesfalls das Gesetz der Ampelkoalition verhindern wollen. Im Gegenteil: Es habe die Gefahr bestanden, dass ein formell verfassungswidriges Gesetz beschlossen worden wäre. "Eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Gesetz kommt so sicher wie das Amen in der Kirche", sagte Heilmann. Und diese hätte wohl auch Erfolg gehabt. Dann wäre das Gesetz später aufgehoben worden, was für den Klimaschutz "die allerschlechteste Lösung" gewesen wäre, sagt der Jurist vor Hauptstadtjournalisten. Er habe der Ampelkoalition nach eigener Einschätzung "einen Gefallen getan".

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Auch eine mögliche Sondersitzung des Bundestags, die die Fraktionsspitzen vorübergehend in Erwägung gezogen hatten, um das Gesetz doch noch zeitnah zu beschließen, hätte in den Augen Heilmanns nicht ausgereicht. Er würde eine weitere Expertenanhörung im Ausschuss für Klima und Energie und eine weitere Beratungssitzung bevorzugen, bevor das Gesetz im Bundestag debattiert wird. Heilmann bestätigte, dass sich auch AfD-Politiker seinem Verfahren angeschlossen hätten. Er habe dem widersprechen wollen, das sei aber nicht möglich gewesen.

Merz: "Schwere Niederlage für die Bundesregierung"

Unionsfraktionschef Friedrich Merz wertet den vom Verfassungsgericht verfügten Stopp für eine Bundestagsabstimmung über das Heizungsgesetz als eine "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende. Das zeige, dass Klimaschutz "nicht mit der Brechstange" funktioniere. Dem Kanzler und der Bundesregierung riet Merz, nun innezuhalten. So wie bisher könne es nicht weitergehen.

"Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", erklärte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich in Berlin. Außerdem verzichtet die Ampelkoalition darauf, den Bundestag in der Sommerpause zu einer Sondersitzung zum Heizungsgesetz einzuberufen. Stattdessen soll der Entwurf erst in der nächsten regulären Sitzungswoche Anfang September in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet werden.

"Murks-Gesetz endlich einstampfen"

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, sieht in der Entscheidung eine "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben". Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig sei, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten, sagte der Bundestagsvizepräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung."

Für die CSU meldete sich Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zu Wort. "Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampelregierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen", sagte Dobrindt. "Die Ampel sollte jetzt in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen." Die Entscheidung sei "eine schwere Klatsche für die Arroganz-Ampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit", fügte er hinzu.

Bartsch bezweifelt geplanten Start des Gesetzes

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch meldete Zweifel am geplanten Inkrafttreten des Gesetzes an. "Der 1. Januar 2024 wird nunmehr kaum zu halten sein", sagte er dem Tagesspiegel. Er sieht in der Karlsruher Entscheidung eine "schallende Ohrfeige für Robert Habeck".

"Die Fraktion der Freien Demokraten respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagte deren Chef Christian Dürr. Karlsruhe halte es "angesichts der außergewöhnlich umfangreichen Änderungen für möglich, dass Rechte der Abgeordneten verletzt würden, würde das Gesetz diese Woche beschlossen". Die Entscheidung unterstreiche daher, "dass das Gebäudeenergiegesetz vom Kopf auf die Füße gestellt wurde".

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch gab sich hingegen gelassen. Er sehe durch den Karlsruher Beschluss nur das Bundestagsverfahren betroffen, nicht aber den Inhalt der Regelung. "Die Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren. Den Inhalt des Gesetzes betrifft sie nicht", sagte Miersch der Düsseldorfer Rheinischen Post.

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