Corona-Maßnahme:München erlässt Alkoholverbot in der Nacht - erste Gegenklage erfolgreich

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Der Morgen danach: Bierflaschen künden vom Feiern in der Nacht an der Isar. (Foto: Lukas Barth/dpa)

Auf Plätzen, in Parks und an der Isar darf von 23 Uhr an kein Alkohol mehr getrunken werden. Ein Mann ist bereits vor Gericht gezogen - und er hat recht bekommen. Die Ausnahme gelte aber nur für ihn.

Von Kassian Stroh

Auch in München darf nun nachts kein Alkohol mehr in der Öffentlichkeit getrunken werden. Wegen der steigenden Zahl der Corona-Infektionen greift in der bayerischen Landeshauptstadt von diesem Freitagabend an ein weit reichendes Alkoholverbot. Im ganzen Stadtgebiet dürfen täglich von 21 Uhr an bis sechs Uhr früh keine alkoholischen Getränke zum Mitnehmen mehr verkauft werden. Und von 23 Uhr an ist es verboten, im öffentlichen Raum Alkohol zu sich zu nehmen - also etwa auf Plätzen, in Parks oder an der Isar. Wer dagegen verstößt, soll ein Bußgeld von mindestens 150 Euro zahlen müssen. Das Verbot gilt natürlich nicht auf Privatgrundstücken, in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.

Mit diesen beiden Verboten reagiert die Stadt darauf, dass sich zuletzt immer mehr Münchner mit dem Coronavirus infiziert haben - nicht zuletzt junge. Sie will verhindern, dass sich der Erreger durch enthemmtes Feiern und in großen Gruppen noch rascher ausbreitet. An Orten wie dem Gärtnerplatz hatten sich zuletzt in schönen Sommernächten viele Hundert Menschen versammelt. Auch andere bayerische Städte wie Nürnberg, Augsburg oder Bamberg haben Verbote ausgesprochen, was den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit betrifft; die Staatsregierung hatte sie dazu ausdrücklich ermuntert.

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Kritiker befürchten allerdings, dass sich dadurch das Feiern ins Private verlagern dürfte, wo es noch weniger zu kontrollieren sei. Die Linken etwa haben als einzige der Stadtratsfraktionen die Alkoholverbote für München abgelehnt; alle anderen hatten am Dienstag den Vorschlag von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) unterstützt. Er sah nicht vor, das Alkoholverbot sofort zu verhängen, sondern erst dann, wenn die sogenannte 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Wert von 35 übersteigt.

Das war in München am heutigen Freitag der Fall, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldete am frühen Nachmittag einen Wert von 35,27. Das Alkoholverbot gilt nun erst einmal eine Woche lang, bis zum kommenden Donnerstag - und zwar für alle, bis auf Einen: Ein Kläger setzte am Verwaltungsgericht München durch, dass er auch weiterhin nach 23 Uhr öffentlich Alkohol trinken darf. Die Stadt bestätigte am Freitagabend die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts, wies aber darauf hin, dass sich alle anderen an das Verbot halten müssen. "Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus und vollziehen diese auch", teilte Reiter mit. Und weiter: "Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München bezieht sich nur auf das Alkoholkonsumverbot - nicht auf das Alkoholverkaufsverbot - und gilt ausschließlich für den Antragssteller als Einzelperson und nicht für die Allgemeinheit." Kommende Woche soll sich der Verwaltungsgerichshof damit beschäftigen.

Die für das Alkoholverbot maßgebliche 7-Tage-Inzidenz misst die Zahl aller Corona-Ansteckungen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Seit Mai gilt in ganz Deutschland die Regel, dass Landkreise und Städte strengere Anti-Corona-Maßnahmen verhängen sollen, wenn bei ihnen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 übersteigt. Der Freistaat Bayern hat darüber hinaus den Wert von 35 als sogenanntes Frühwarnsystem definiert - wird er überschritten, sollen die Behörden über lokale Anti-Corona-Maßnahmen nachdenken. Am Freitag haben in Bayern nur die Landeshauptstadt und die Stadt Rosenheim (52,11) diese Marke übertroffen, wie aus den Zahlen des LGL hervorgeht.

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