Bundesverfassungsgericht:Eine Gebrauchsanleitung für Wahlen

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26. September 2021, Berlin Prenzlauer-Berg: Viele Menschen warten vor einem Wahllokal. Auch hier, an der Prenzlauer Allee, muss der Urnengang für die Bundestagswahl am 11. Februar 2024 wiederholt werden. (Foto: Odd Andersen/AFP)

Das Bundesverfassungsgericht diagnostiziert Fehler in einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke im Jahr 2021, auf die Machtverhältnisse im Bundestag wird sich die Wiederholung aber nicht auswirken. Bemerkenswert ist ein anderer Aspekt des Urteils.

Von Wolfgang Janisch und Robert Roßmann, Karlsruhe/Berlin

Gemessen am jüngsten Urteil zum Bundeshaushalt, ist die Botschaft aus Karlsruhe dieses Mal von nahezu vorweihnachtlicher Milde. Ja, die Bundestagswahl vom September 2021 muss in gut einem Fünftel der 2256 Berliner Wahlbezirke wiederholt werden, wegen langer Warteschlangen, fehlender Stimmzettel und Unterbrechungen bei der Stimmabgabe. Letzter Termin für die Wiederholungswahl ist der 11. Februar. Aber es bleibt im Wesentlichen bei der Größenordnung, die der Bundestag in seinem Wahlprüfungsbeschluss vom November 2022 vorgegeben hatte. Das Gericht hat den Umfang der notwendig gewordenen Wahlwiederholungen nur leicht von 431 auf 455 Wahlbezirke nach oben korrigiert. Aber die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis werden überschaubar bleiben.

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