Bundesverfassungsgericht:Besser als sein Ruf: Berlin kann Wahlen

Warteschlange vor einem Wahllokal in Berlin, 26. September 2021: Das Chaos war so groß, dass die Bundestagswahl in der Hauptstadt nun teilweise wiederholt werden muss. (Foto: Michael Probst/AP)

In der Hauptstadt muss jetzt auch noch die Bundestagswahl in Teilen wiederholt werden, so haben es die Karlsruher Richter beschlossen. Anders als noch 2021 aber sind Land und Bezirke inzwischen gut vorbereitet.

Kommentar von Jan Heidtmann, Berlin

Die Verbindung von Handwerk und Politik ist zuletzt einigermaßen in Verruf geraten, als der Oppositionsführer den Bundeskanzler einen "Klempner der Macht" nannte. Dabei tut gutes politisches Handwerk zurzeit Not, wie jetzt dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zeigt: Berlin muss nun auch die Bundestagswahl von 2021 in Teilen wiederholen, in 455 von 2256 Wahlbezirken. Und das wird gelingen, Berlin kann Wahlen.

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