Prozesse - Karlsruhe:BGH verhandelt über Zigarettenwerbung im Internet

Karlsruhe (dpa/lby) - Nach einer Klage von Verbraucherschützern klärt der Bundesgerichtshof (BGH) heute, wie weit das Verbot von Tabakwerbung im Internet reicht. Die Verbraucherzentralen stören sich an einem Foto, das ein niederbayerischer Tabakhersteller auf seiner Homepage hatte. Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen.

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Karlsruhe (dpa/lby) - Nach einer Klage von Verbraucherschützern klärt der Bundesgerichtshof (BGH) heute, wie weit das Verbot von Tabakwerbung im Internet reicht. Die Verbraucherzentralen stören sich an einem Foto, das ein niederbayerischer Tabakhersteller auf seiner Homepage hatte. Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen.

Wegen der Gefahren für die Gesundheit ist es verboten, fürs Rauchen in Zeitungen und Zeitschriften sowie "in Diensten der Informationsgesellschaft" zu werben. Die Frage ist, ob darunter auch die Internetseite eines Unternehmens fällt. Vor dem Landgericht Landshut und dem Oberlandesgericht München waren die Verbraucherschützer erfolgreich. In Karlsruhe kann das Urteil am selben Tag oder später verkündet werden. (Az. I ZR 117/16)

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