Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung:Wohin mit den Kindern?

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Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ist seit 2021 im Ganztagsförderungsgesetz verankert. Er umfasst 40 Wochenstunden inklusive Unterricht und gilt für Kinder von der ersten bis zur vierten Schulklasse. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Von 2026 an soll es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung von Grundschülern geben. In vielen Kommunen fragt man sich deshalb nun, wo bitte das Personal und die Räume dafür herkommen sollen. Wie sieht es im Landkreis Ebersberg aus?

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Die Kinder sind den ganzen Tag gut versorgt und man selbst kann ungestört seinem Beruf nachgehen - es ist der Traum vieler Eltern. Dieser könnte von Mitte 2026 an deutschlandweit tatsächlich Realität werden. Dann nämlich soll es zunächst für alle Erstklässler einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung geben, bis 2029 sollen alle weiteren Grundschuljahrgänge folgen. Auch wenn die Vorfreude über diese Gesetzesänderung in vielen Familien zunächst groß sein dürfte, in trockenen Tüchern ist dessen Umsetzung noch lange nicht. Denn dafür sind die einzelnen Kommunen zuständig - und dort sind die Zweifel groß, ob dieser politische Kraftakt gelingen kann. Wie sieht es im Landkreis Ebersberg aus?

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