Landespolitik:Gezänk ums Geld

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Bei einer Klausur im Januar hat das Kabinett die Eckpunkte des Doppelhaushalts beraten. Das letzte Wort hat der Landtag. (Foto: Uwe Lein/dpa)

Die Haushaltsberatungen im Landtag verzögern sich, erst im Juni soll der Doppeletat beschlossen werden. Die Grünen kritisieren die Staatsregierung für den Zeitplan - zu Unrecht, wie diese findet.

Von Andreas Glas und Johann Osel

Die Grünen haben die Staatsregierung aufgefordert, umgehend den Haushaltsentwurf für dieses und das kommende Jahr ins Parlament einzubringen. "Der Landtag muss arbeiten können und der Stillstand ein Ende haben", sagte am Dienstag die haushaltspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Claudia Köhler. Der Hintergrund: Die Haushaltsberatungen könnten sich diesmal bis in den Sommer hinein verzögern.

Laut Finanzminister Albert Füracker (CSU) soll der Doppeletat 2024/25 im zweiten Quartal beschlossen werden, er soll übrigens ohne neue Schulden auskommen. Grünen-Politikerin Köhler spricht von Mitte Juni als potenziellem Abschlusstermin für sämtliche Beratungen des Landtags und macht für die Verspätung zuvorderst "das Gezänk" in der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern verantwortlich.

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Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte nach der Kabinettssitzung am Dienstag zu der Kritik: Es sei eine "Ironie", die Grünen als "Aushängeschild solider Haushaltsführung" zu sehen. Er spielte damit auf die problematische Aufstellung des Bundes-Etats durch die Ampel-Regierung an. Der Haushalt des Freistaats Bayern wiederum, betonte Herrmann, werde nach Recht und Gesetz aufgestellt. "Es geht alles über die Zeitschiene so zügig wie möglich, da gibt's überhaupt keine Verzögerung und da braucht sich auch keiner aufregen."

Die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe in ihrer gesamten Amtszeit noch keinen Haushaltsentwurf rechtzeitig vor dem Haushaltsjahr vorgelegt, beklagte dagegen die Grünen-Fraktion. Mit dem Doppelhaushalt nun werde "ein neuer Negativrekord erreicht". Köhler hofft zudem auf eine Art Lerneffekt: "Dieses Geschluder darf sich in Zukunft nicht mehr wiederholen. Künftige Haushaltsentwürfe müssen vor dem Haushaltsjahr vorlegt werden, dafür muss die Staatsregierung endlich sorgen", teilte sie mit. Die Verspätung des Haushalts träfe vor allem Empfänger von Zuschüssen, die notwendig sind, für die es aber keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Dazu zählten etwa soziale Einrichtungen, Wohlfahrtsorganisationen, aber auch Kommunen - aktuell könnten zum Beispiel keine Anträge auf neue Stellen für die Jugendsozialarbeit an Schulen fürs kommende Schuljahr gestellt werden, da es noch keine Haushaltsmittel gebe und das genaue Budget unklar sei.

Der kommunale Finanzausgleich - bestimmte fixe Zuweisungen an Städte, Gemeinden und Landkreise - ist indes schon festgelegt worden. Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände hatten sich Ende Dezember darauf verständigt. Der Topf in Höhe von gut elf Milliarden Euro sieht diesmal nur eine minimale Steigerung vor. Was allgemein als Indiz dafür verstanden wurde, dass in Krisenzeiten das Geld auch beim Freistaat Bayern nicht mehr so locker sitzt.

Das bayerische Finanzministerium verteidigte am Dienstag ebenfalls ausdrücklich den Zeitplan für die Aufstellung des Doppelhaushalts gegen die Kritik. "Bei vorangegangener Landtagswahl ist der Haushaltsbeschluss während des laufenden Haushaltsjahrs die Regel. Es ist nicht nur eine demokratische Selbstverständlichkeit, sondern auch sinnvoll und effizient, dass eine neue Staatsregierung und der neu gewählte Landtag ihre jeweiligen politischen Prioritäten im Haushalt für die neue Legislaturperiode abbilden können", sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Die derzeitige vorläufige Haushaltsführung gemäß der Bayerischen Verfassung bedeutet keineswegs Stillstand der Verwaltungstätigkeit." Für diesen Fall sehe die Verfassung vor, dass die Staatsregierung den Haushalt zunächst nach dem Haushaltsplan des Vorjahres weiterführe.

Entsprechende Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2024 habe das Ministerium bereits erlassen, teilte das Haus von Albert Füracker weiter mit. Danach dürften Ausgaben geleistet werden, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten, beschlossene Maßnahmen umzusetzen und um die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Freistaats zu erfüllen. Auch Baumaßnahmen, Beschaffungen und sonstige Leistungen könnten fortgesetzt oder Beihilfen für diese Zwecke weiter gewährt werden, soweit durch den Haushaltsplan des Vorjahres bereits Beträge bewilligt worden seien.

Erstmals soll der Doppelhaushalt offenbar noch im Februar im Landtag beraten werden, anschließend geht er in die Ausschussberatung. Der Etat ist das Königsrecht des Parlaments. Der finale Beschluss wird offenbar tatsächlich erst für Juni erwartet, dann mit der traditionellen mehrtägigen Plenardebatte.

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