Kreuze in Behörden:"Ein im Wesentlichen passives Symbol"

Lesezeit: 1 Min.

Im April 2018 brachte der neue Ministerpräsident ein Kreuz in seiner Staatskanzlei an. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Söders Kreuzerlass hat Bayerns Verwaltungsrichter vor eine Herkulesaufgabe gestellt. Nun begründet die Justiz umständlich, warum die Kreuze hängen bleiben dürfen. Dabei gäbe es eine so viel elegantere Lösung.

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

Nun ist sie also da, die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, warum die Kreuze in Bayerns Dienstgebäuden nicht - wie unter anderem vom Bund für Geistesfreiheit gefordert - abzuhängen sind. Markus Söders "Kreuzerlass" bleibt also unberührt. Und soweit zu sehen ist, haben die Richter ihr Bestes gegeben, um etwas zu begründen, was wahrlich nicht leicht zu begründen ist (die Begründung hat dann auch etwas auf sich warten lassen).

Zwar werde, heben die Richter an, durch den Erlass das "objektiv-rechtliche Neutralitätsgebot des Staates nicht gewahrt" - immerhin sei das Kreuz als "Symbol christlich-religiöser Überzeugung und nicht etwa nur als Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur" anzusehen. Insofern also eine ziemliche Söder-Klatsche.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Jedoch: In ihren Grundrechten würden die Kläger dadurch nicht verletzt. Denn laut Erlass würden die Kreuze ja im Eingangsbereich der Gebäude, "also in einem Durchgangsbereich" angebracht. Besucher seien dadurch "nur flüchtig mit solchen Kreuzen konfrontiert", was besagte Behördenkreuze etwa "von Kreuzen in Klassenzimmern" unterscheide.

"Im Wesentlichen passives Symbol"

So weit mögen viele noch mitgehen. Dass freilich im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen angebrachte Kreuze angeblich ein "im Wesentlichen passives Symbol ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung" sein sollen - darf man getrost als reinen verwaltungsjuristischen Glaubenssatz qualifizieren. Was sich schon an der Kunstgriff-Formulierung "im Wesentlichen" ablesen ließe. Da weiß jemand sehr genau, wie glitschig das Fundament ist, auf dem da argumentiert wird.

Bei so viel Rabulistik mag man sich umso mehr fragen, warum die Bayreuther Lösung in dieser Sache so wenig bekannt ist. Konfrontiert mit dem umstrittenen Södererlass haben sie dort im Eingangsbereich des Landgerichts (wie in wenigen anderen Behörden Bayerns) den "Engel der Kulturen" der Künstler Carmen Dietrich und Gregor Merten anbringen lassen.

Salomonische Lösung: Der "Engel der Kulturen" (rechts im Bild) der Künstler Carmen Dietrich und Gregor Merten hängt im Eingangsbereich des Justizpalastes in Bayreuth. (Foto: Carmen Dietrich und Gregor Merten)

Angeordnet im Ring formen die Zeichen der drei abrahamitischen Religionen - der Davidstern für das Judentum, das Kreuz für das Christentum und der Halbmond für den Islam - zusammen den Umriss eines Engels.

Das Symbol stehe schlicht für "die religiöse und weltanschauliche Neutralität der Justiz" ist auf einer Erklärtafel nachzulesen. Was für eine elegante Lösung.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinung"Wenn einer gern in der Tonne liegt"
:Söders Hartz-IV-Äußerungen sind schwer erträglich

Kommentar von Thomas Balbierer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: