Der CSU-Vorstand hat sich am Montag erneut dafür ausgesprochen, gegen die Wahlrechtsreform im Bund zu klagen. Wie Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder nach einer Sitzung des Gremiums mitteilte, will an diesem Dienstag auch sein Kabinett eine Klage beim Bundesverfassungsgericht beschließen. Die Reform beschrieb Söder als Versuch der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP, "die Rolle Bayerns und der CSU" zu schwächen.
Wer "das Wahlrecht, man muss es fast sagen, manipuliert, der setzt sich einem schlimmen Vorwurf aus", sagte er. Wann die Klage das Bundesverfassungsgericht konkret erreichen wird, konnte CSU-Generalsekretär Martin Huber am Montag nicht sagen. Laut Huber endet die Frist am 17. September. Seine Partei wolle die Klage aber "deutlich vorher einreichen".
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Um das Parlament zu verkleinern, hatte der Bundestag im März unter anderem beschlossen, die Grundmandatsklausel zu streichen. Der Bundesrat hatte der Reform kürzlich zugestimmt. Im Falle eines Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde hatte die Grundmandatsklausel der CSU den Einzug in den Bundestag garantiert, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Nach der Reform fallen alle Direktmandate weg, falls eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen holt. Bei der Wahl 2021 lag das CSU-Ergebnis bei 5,2 Prozent.
Mit Blick auf den Bundestag forderte CSU-Chef Söder am Montag außerdem einen Untersuchungsausschuss zur Affäre um Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne). Die "grüne Moorlandschaft" müsse untersucht werden, sagte Söder. In der Affäre geht es um personelle Verflechtungen. Unter anderem war Graichen an der Auswahl des neuen Geschäftsführers der bundeseigenen Deutschen Energie-Agentur (Dena), Michael Schäfer, beteiligt, obwohl dieser sein Trauzeuge ist.