Politik:AfD darf als Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden

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Gut drei Wochen vor der Wahl erlebt Bayerns AfD eine weitere schwere Schlappe vor Gericht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt per Eilverfahren fest, dass die Rechtspopulisten aus guten Gründen im Fokus des Verfassungsschutzes sind.

Von Johann Osel

Der Verfassungsschutz darf die Bayern-AfD weiterhin als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am Freitag mitteilte, habe man dies am Vortag in einem Eilverfahren entschieden. Bereits 2022 hatte das Landesamt für Verfassungsschutz mit der Beobachtung begonnen - um aufzuklären, in welche Richtung sich die Partei bewegt und welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der AfD haben.

Die AfD hatte dagegen geklagt und gefordert, sowohl Beobachtung als auch Information der Öffentlichkeit zu unterlassen; per Eilantrag, weil damit der Grundsatz der Chancengleichheit mit Blick auf die Landtagswahl verletzt werde. Nachdem ein Verwaltungsgericht diesen Eilantrag im April in erster Instanz abgelehnt hatte, ging die AfD weiter zum BayVGH, der nun eben den Antrag zurückwies. Gegen den Beschluss gibt es kein Rechtsmittel. Nach wie vor am Verwaltungsgericht anhängig ist jedoch die Klage der AfD gegen die Beobachtung in der Hauptsache, unabhängig vom Eilantrag.

Die AfD im bayerischen Landtag - ein Fall für den Verfassungsschutz? (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden, befand der BayVGH jetzt nach Auswertung Tausender Aktenseiten. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Mitgliedern auf die Partei, die der formal aufgelösten völkischen Strömung "Der Flügel" angehörten, sowie etwa aus bekannt gewordenen "Umsturzphantasien". Dies bezieht sich offenbar auf Enthüllungen zu einer AfD-Chat-Gruppe im Nachgang der Pandemie, in der etwa eine "totale Revolution" gegen die "regierenden Verbrecher" herbeigesehnt wurde. Beim "Flügel" und vielen von dessen Anhängern spricht der BayVGH von einem "mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff". Zudem gebe es Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße. Eine Bezeichnung der bayerischen AfD als "gesichert rechtsextrem" - was ja erst das Resultat des Beobachtungsprozesses sein könnte - sei indes nicht zulässig, teilte das Gericht mit.

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Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigte die Beobachtung der AfD kürzlich bei der Vorstellung des neuen Halbjahresberichts des Verfassungsschutzes. Darin nimmt die Partei so viel Raum ein wie nie zuvor. So macht das Landesamt unter anderem am AfD-Wahlprogramm Passagen für einen ethnisch homogenen Volksbegriff und Islamfeindlichkeit aus. Dies könnte für die Leitfrage der Beobachtung relevant sein, ob die Gesamtpartei von einer "verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht" wird. Bei der Vorstellung des Wahlprogramms im Juli hatte AfD-Landeschef Stephan Protschka erneut sämtliches Agieren des Verfassungsschutzes "politisch motiviert" genannt. Es handele sich um einen "Regierungsschutz", die CSU wolle einen politischen Gegner "mundtot machen".

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