Neue Vorschriften:Autofahrer sollen 125er-Motorräder fahren dürfen

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Autofahrer sollen auch leichte Motorräder fahren dürfen. (Foto: dpa)
  • Wer einen Auto-Führerschein hat, soll künftig leichte Motorräder - 125er genannt - auch ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren dürfen.
  • Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine "Fahrerschulung" mit mindestens fünf 90-minütigen Fahrstunden absolvieren.
  • Dazu will Verkehrsminister Scheuer die Fahrerlaubnis-Verordnung ändern.

Von Lars Langenau

Wegen der verpatzten Pkw-Maut weht Verkehrsminister Andreas Scheuer der Wind gerade mächtig um die Ohren. Wenn schon das Prestigeprojekt der CSU nicht klappt, dann eben ein kleines Konjunkturprogramm für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge: Auf Nachfrage der SZ bestätigte das Verkehrsministerium in Berlin, dass bald jeder Autofahrer nicht nur Mopeds mit 50 Kubikzentimeter Hubraum fahren darf, sondern auch leichte Motorräder - 125er genannt - ohne zusätzlichen Motorradführerschein. Zunächst hatte Der Spiegel darüber berichtet. Aktuell sei der Entwurf in der Ressortabstimmung und in der Länder- und Verbändeanhörung, heißt es aus dem Ministerium.

Dazu will Scheuer die Fahrerlaubnis-Verordnung ändern, wie das Verkehrsministerium auf Nachfrage gegenüber der SZ bestätigte. Auch die bislang vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung würden wegfallen. Demzufolge sollen dann nur noch wenige Übungsstunden nötig sein, um auf der Straße auch mit Leichtkrafträdern, die mehr als 100 km/h schnell sind, unterwegs zu sein.

Konkret können demnach Autofahrer, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis für Autos, sind, ihren Führerschein der B-Klasse künftig um eine sogenannte Schlüsselzahl 195 erweitern. Es geht dabei um Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS. Damit dürfen sie leichte Motorräder etwa der Marken Yamaha oder KTM oder schnellere Roller etwa von Piaggio, Honda oder Peugeot fahren. Die Leichtkrafträder können oft mehr als 100 km/h schnell fahren. Bisher war dafür ein separater Führerschein notwendig, der als Einstieg für schwere Motorräder gilt und bereits ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden kann.

Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind laut dem SZ vorliegenden Entwurf zur Änderung der Fahrerelaubnis-Verordnung demnach:

  • Fahrerfahrung von mindestens fünf Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein),
  • Mindestalter von 25 Jahren und
  • eine theoretische und praktische Schulungen im Umfang von mindestens 7,5 Zeitstunden.

Den Plänen zufolge sollen die vom Gesetzgeber bislang vorgeschriebenen 16 Theoriestunden und zwölf Fahrstunden auf dem Motorrad demnach wegfallen. Stattdessen soll es dann reichen, wenn die infrage kommenden Besitzer eines Autoführerscheins eine 90-minütige Theorieeinheit und die Praxisstunden absolviert haben. Diese können auch auf einem Verkehrsübungsplatz geleistet werden. In der Schulung sollen laut Verordnungsentwurf in Theorie und Praxis nur "die wesentlichsten Grundlagen" des Motorradfahrens vermittelt werden. Generell gelte, dass der Fahrschüler und/oder der Fahrlehrer sicherstellen muss, dass der Fahrer das Fahrzeug sicher steuern kann. Sei dies nicht der Fall, würden weitere Fahrstunden benötigt.

Verkehrsexperten sind entsetzt

Ziel sei, mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade im ländlichen Raum stärke man so die individuelle Mobilität und mache den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher, heißt es aus dem Ministerium. Die Führerschein-Erweiterung soll demnach etwa 500 Euro kosten. Wie viele Autofahrer davon Gebrauch machen, sei "nicht abzuschätzen", schreibt das Ministerium.

Unter "Begründung" heißt es im Entwurf lediglich, die EU gebe den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Autofahrer auch A1-Motorräder fahren zu lassen - das solle genutzt werden. Das Ministerium verwies am Donnerstag darauf, dass unter anderem Österreich diese Regelung auch schon habe. Der Verkehrssicherheitsrat findet das "vollkommen unverständlich". Wenn man ein größeres Risiko in Kauf nehme, müsse das "zumindest einem erkennbaren Ziel" dienen, etwa der Förderung der Mobilität. "An der Unfallstatistik lässt sich aber gerade ablesen, dass Leichtkrafträder in starkem Maße für Freizeitfahrten am Wochenende in den Sommermonaten genutzt werden, und nicht primär, um zur Arbeitsstätte zu gelangen", heißt es in der Stellungnahme. In Österreich hätten die Zahl der Zulassungen und die Unfälle zugenommen, nachdem die Regelung eingeführt worden sei.

Der Spiegel zitiert den Deutschen Verkehrssicherheitsrat, man sei von dem Vorschlag "entsetzt". Es sei "fraglich", dass "plötzlich" die Anforderungen deutlich gesenkt werden sollten - die EU erlaubt das den Mitgliedsstaaten nämlich schon seit 13 Jahren. Es gebe auch "keine hinreichenden Gründe, den Zugang zur zweitgefährlichsten Fahrzeugklasse auf deutschen Straßen zu lockern", heiße es in einer Stellungnahme. Noch gefährlicher seien lediglich Motorräder einer höheren Hubraumklasse. Man erwarte im Zuge der von Scheuer avisierten Fahrerlaubnis-Lockerung mehr Tote und Verletzte durch Motorradunfälle. Besonders gefährdet seien neben sehr jungen Fahrern 45- bis 55-jährige "Neu- und Wiedereinsteiger", die ohne ausreichende Übung zu schnell und riskant fahren könnten. Dies befürchtet laut Spiegel auch die bundeseigene Bundesanstalt für Straßenwesen und rät von Scheuers Idee ab. "Aus wissenschaftlicher Sicht" werde eine Modifikation der derzeitigen Regelungen "nicht empfohlen".

Ganz neu ist die Debatte jedoch nicht: Bei denjenigen, die ihre Fahrerlaubnis bereits vor April 1980 erworben haben, ist die A-1-Fahrerlaubnis im Pkw-Führerschein mit drin, alle anderen mussten nochmal zur Fahrschule. Um zu verstehen, wie gefährlich Motorradfahren sein kann, sei ein Blick in die Statistik empfohlen. Laut Statistischem Bundesamt starben im Jahr 2017 66 Fahrer solcher Leichtkrafträder bei Unfällen. A1-Motorräder hätten bei den "Hauptverursachern von Unfällen mit Personenschaden den traurigen Platz 2" belegt, schreibt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Oder es reicht ein Blick in die polizeilichen Pressemitteilungen der vergangenen zwei Tage:

  • Beim Zusammenprall eines Motorrads mit einem Fahrrad sind in Bad Schussenried beide Fahrer getötet worden. Beide wollten zur selben Zeit eine Kreuzung überqueren.
  • Im ostfriesischen Wittmund wurde nach einer Vollbremsung für einen Hund eine Motorradfahrerin von einem nachfolgenden Auto schwer verletzt.
  • In Niederbayern, nahe Bischofsmais im Landkreis Regen, wurde ein Motorradfahrer bei einem Unfall getötet und sein Sozius lebensgefährlich verletzt, als ein Autofahrer mit seinem Wagen auf die Gegenfahrbahn geraten ist und dort frontal mit dem Motorrad zusammenstieß.
  • Im Landkreis Oberallgäu wurde ein 64 Jahre alter Motorradfahrer von einem Auto erfasst und starb danach an seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.
  • Im Landkreis Ammerland wurden bei dem Zusammenstoß von einem Auto und einem dreirädrigen Motorrad drei Menschen schwer verletzt, darunter ein acht Jahre altes Mädchen.

Kritik von Verkehrsexperten indes ist CSU-Mann Scheuer schon von den Debatten um ein Tempolimit auf Autobahnen und E-Tretroller auf Gehwegen gewohnt. Auch beim neuen Entwurf für Motorräder, so kritisieren Unfallforscher der deutschen Versicherer, entstehe der Eindruck, "dass erneut die Schaffung von Mobilitätsoptionen höher priorisiert wird als deren Konsequenzen für die Verkehrssicherheit", schreibt der Spiegel.

Das Vorhaben stehe "in offensichtlichem Widerspruch" zu dem Ziel der Bundesregierung, die Zahl getöteter Motorradfahrer zu reduzieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten "mittelfristig" auf null zu senken. Der Verkehrssicherheitsrat schrieb dazu, dass dieses Ziel nur erreicht werden könne, wenn die Fahrer gut ausgebildet seien: "Nur so können Gefahrensituationen vermieden oder wenigstens schwere Folgen abgewendet werden." Das gelte besonders für die große und besonders verletzliche Gruppe der Fahrer von Motorrädern. Wenn jetzt aber kein eigener Führerschein für leichte Motorräder mehr notwendig sei, werde genau das Gegenteil bewirkt.

Auch der TÜV ist gegen die neue Regelung. Ein "Kurzprogramm" reiche nicht, sagte Richard Goebelt vom TÜV-Verband (VdTÜV). Vor allem die praktischen Fahrstunden reichten nicht aus. Künftig solle erlaubt werden, keine Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen - das sei für die Sicherheit "verheerend".

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