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Archiv für Ressort Gesundheit - Juli 2014
175 Meldungen aus dem Ressort Gesundheit
In Ausnahmefällen sollen schwerkranke Menschen Cannabis zur Linderung ihrer Leiden anbauen dürfen. Doch hilft das Rauschmittel überhaupt?
Meinung Schwerkranke dürfen künftig unter Umständen Cannabis anbauen. Eine rundum zufriedenstellende Entscheidung? Eher nicht. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen wäre wohl der bessere Weg.
In deutschen Krankenhäusern wird vermehrt an Herzkranzgefäßen operiert. Besonders der Einsatz beschichteter Stents boomt - dabei ist die Methode umstritten. Möglicherweise überwiegt ein anderes Interesse der Kliniken.
Kinder oder nicht? Um diese zentrale Entscheidung aufzuschieben, lassen immer mehr Frauen ihre Eizellen einfrieren. Das "Egg Freezing" erhöht die Chance auf das Wunschkind auch im höheren Alter enorm. Risikofrei ist die Methode jedoch weder für die Mutter noch das Kind.
Kinder, die von den Eltern vernachlässigt werden, haben nicht nur eine dauerhaft beschädigte Seele, sondern leiden später auch unter körperlichen Problemen. Die physische Widerstandskraft bleibt zeitlebens geschwächt.
Schwerkranke dürfen in Einzelfällen Cannabispflanzen für medizinische Zwecke anbauen, urteilt ein Kölner Gericht - das Urteil ist ein großer Erfolg für Schmerzpatienten. Wie gut Marihuana gegen Beschwerden wirkt, ist jedoch noch unklar.
Jährlich zum Krebsabstrich beim Frauenarzt? Das könnte bald vorbei sein. Die Reihenuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs soll reformiert werden. Doch Mediziner streiten über den Nutzen und werfen einander wirtschaftliche Interessen vor.
Im Notfall ist das nächste Krankenhaus nicht immer das beste. Ambulanzen mit wenig Erfahrung behandeln ihre Patienten meistens schlechter - Politik und Ärzteverbände ignorieren das Problem.
Holzpellet-Heizungen gelten als umweltfreundlich. Doch werden die Holzpellets falsch gelagert, kann das tödliche Folgen haben. Experten warnen vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen - und geben Ratschläge, wie sich Unfälle vermeiden lassen.
Zwei neue Studien bestätigen die Einsicht: Leichtes Übergewicht müsste eigentlich in Idealgewicht umbenannt werden. Warum die gängige BMI-Einteilung grob in die Irre führen kann.
Weniger Neuinfektionen, weniger Todesfälle: Die Vereinten Nationen geben sich im Kampf gegen Aids optimistisch. So beeindruckend die Erfolge sind, so besorgniserregend sind andere Entwicklungen: 19 Millionen Menschen wissen nicht, dass sie HIV-positiv sind.
Nur auf Malta ist das Trinkwasser ähnlich hoch mit Nitrat belastet wie in Deutschland. Doch eine neue Dünge-Verordnung, die die Gefahr aus der Gülle verhindern soll, lässt seit Jahren auf sich warten.
"Bloß keine Schläuche", "Bitte eine menschenwürdige Behandlung": Wer solche Floskeln in die Patientenverfügung schreibt, bürdet Ärzten und Angehörigen unnötige Probleme auf. Wie Sie möglichst konkret werden können.
Nicht alle Ärzte können ihre Patienten in Ruhe sterben lassen. Palliativmedizinerin Claudia Bausewein über unnötige Therapien und wirksame Linderung in der letzten Lebensphase - und wie diese durch eine Patientenverfügung abgesichert werden kann.
Eine Patientenverfügung aufzusetzen heißt, sich Schreckliches auszumalen: Stummes Ausgeliefertsein in schwerster Krankheit, Entscheidungen über Leben und Tod nicht mehr selbst treffen zu können. Muss das sein? Hält man das aus? Unsere Autorin hat sich persönliche Fragen gestellt - und Antworten bei Experten gesucht.
Brauche ich für die Patientenverfügung einen Notar? Was ist, wenn ich nicht mehr selbst schreiben kann? Und wie stelle ich sicher, dass mein Notfalldokument nicht übersehen wird? Über die korrekte Form und Aufbewahrung der Verfügung.
Formulare und fertige Formulierungen können bei der Erstellung einer Patientenverfügung helfen. Besser ist die persönliche Beratung. Wo Sie Hilfe finden.
Brauche ich zusätzlich zur Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht? Welche Entscheidungen gebe ich damit aus der Hand? Über Formulierungen, Form und Fallstricke.
Koma, Demenz, schwere Behinderung: Bei solchen Schicksalschlägen ist nicht automatisch der Ehepartner der Bevollmächtigte des Erkrankten. Deshalb sollte vorgesorgt werden: Mit einer Betreuungsverfügung - zusätzlich zur Patientenverfügung.