Vorsorge für den Notfall:"Eine Vorsorgevollmacht macht immer Sinn"

Brauche ich zusätzlich zur Patientenverfügung noch eine Vorsorgevollmacht? Welche Entscheidungen gebe ich damit aus der Hand? Über Formulierungen, Form und Fallstricke.

Von Eva Dignös

Neben der Patientenverfügung gibt es weitere Möglichkeiten vorzusorgen. Experten empfehlen die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Betreuungsverfügung. Darin bestimmt man die Menschen, die stellvertretend handeln sollen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten.

Welchen Zweck hat eine Vorsorgevollmacht?

Wer nicht mehr selbst handlungsfähig ist - wegen Krankheit, wegen Demenz, nach einem schweren Unfall - braucht einen Vertreter. Denn weder der Ehepartner noch die erwachsenen Kinder dürfen automatisch tätig werden, wenn es um medizinische Entscheidungen oder um finanzielle Fragen geht. "Eine gesetzliche Vertretungsmacht haben nur Eltern für ihre minderjährigen Kinder", sagt Sonja Hecker, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht (dvvb). Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich für diesen Fall vorsorgen: Eine vertraute Person wird bevollmächtigt, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Sie erledigt Bankgeschäfte und verwaltet das Vermögen, trifft Entscheidungen über die medizinische Behandlung oder kündigt die Wohnung, wenn ein Umzug ins Pflegeheim ansteht. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer, der diese Aufgaben übernimmt.

"Als gesunder Mensch eine konkrete Patientenverfügung zu verfassen, ist oft schwierig", erläutert der Medizinethiker Ralf Jox, Leiter des Arbeitsbereichs "Klinische Ethik" am Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. "Eine Vorsorgevollmacht dagegen macht immer Sinn, weil jeder Mensch, auch vorübergehend, nicht entscheidungsfähig sein kann."

Was kann alles in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?

Eine Vorsorgevollmacht lässt sich individuell auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden. Soll der Bevollmächtigte über meinen Aufenthaltsort bestimmen dürfen, darf er über mein gesamtes Vermögen verfügen, darf er Schenkungen vornehmen? Achtung: Eine Generalvollmacht ist nicht so umfassend, wie es dem Namen nach den Anschein hat. Um medizinischen Eingriffen zustimmen zu dürfen, muss der Bevollmächtigte dazu ausdrücklich ermächtigt worden sein. Die entsprechende Passage könnte lauten: "Der Bevollmächtigte darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden".

Grundsätzlich macht es Sinn, in der Vollmacht im Einzelnen aufzuführen, wozu sie ermächtigt. Wird sie auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt, "muss bei den übrigen Fragen möglicherweise ein Betreuer bestellt werden", sagt Anwältin Hecker.

Es können mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden - allerdings gilt es dann, genau zu überlegen, ob und in welcher Form das sinnvoll ist. Müssen sie immer gemeinsam entscheiden, macht das ein schnelles Handeln schwierig. Und werden den einzelnen Bevollmächtigten bestimmte Kompetenzen zugewiesen, müssen diese klar voneinander abgegrenzt sein. Praktikabler ist die Variante, einen Ersatzbevollmächtigten zu bestimmen, der einspringt, wenn der Bevollmächtigte seiner Aufgabe nicht nachkommen kann.

Konkrete Anweisungen, wie der Bevollmächtigte agieren soll, gehören nicht in den Vollmachttext. Sie können in einer schriftlichen Handlungsanweisung für den Bevollmächtigten festgelegt werden.

Welche Form muss eine Vollmacht haben?

Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen, ob mit der Hand oder am Computer geschrieben, spielt keine Rolle. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift, zusammen mit Ort und Datum. Banken verlangen manchmal eigene Formulare für eine sogenannte Konto- oder Depotvollmacht (eine Vorlage zum Download finden Sie hier).

Wer hilft beim Abfassen?

Musterformulare gibt es unter anderem beim Bundesjustizministerium zum Download (hier), ebenso eine kostenlose Infobroschüre (hier).

Der Gang zum Rechtsanwalt oder Notar macht besonders dann Sinn, wenn es um die Verwaltung eines größeren Vermögens geht. Wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Darlehen aufzunehmen, muss die Vollmacht notariell beurkundet sein, ansonsten nicht. Die Akzeptanz einer notariell beglaubigten oder beurkundeten Vollmacht ist allerdings oft besser.

Ganz wichtig: Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss wissen, was von ihm erwartet wird. Er sollte also einbezogen werden, wenn es um den Inhalt der Vorsorgevollmacht geht.

Wo bewahrt man die Vollmacht am besten auf?

Eine Vollmacht, die unauffindbar in einer Schreibtischschublade liegt, bringt im Ernstfall wenig. Denn der Bevollmächtigte muss das Original vorlegen - und sollte deshalb wissen, wo es zu finden ist. Wer seinem Bevollmächtigten das Dokument gleich aushändigt, muss wissen: Dieser kann damit sofort handeln.

Beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, auf das die Gerichte Zugriff haben, besteht die Möglichkeit, Vorsorgevollmachten und andere Vorsorgeverfügungen registrieren zu lassen (hier).

Missbrauch nicht ausgeschlossen

Ab wann gilt die Vollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht gilt, sofern nichts anderes festgelegt wurde, sofort. Das birgt natürlich Risiken. Der Vollmachtgeber könnte deshalb in einem gesonderten Vertrag festlegen, dass sie erst dann verwendet werden darf, wenn er selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

Kann man gegen Missbrauch Vorsorge treffen?

Eine Vorsorgevollmacht sollte nur dann erteilt werden, wenn man wirklich Vertrauen in seinen Bevollmächtigten hat. Denn er hat beispielsweise Zugriff auf das Bankkonto. Verboten sind allerdings Geschäfte des Bevollmächtigten mit sich selbst, er darf sich also nicht einfach einen Teil des Vermögens überschreiben. Bei sehr schwerwiegenden Entscheidungen, etwa einer medizinischen Behandlung, bei der die Gefahr besteht, dass der Patient stirbt, muss grundsätzlich das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.

Kann man eine Vorsorgevollmacht widerrufen?

Eine Vollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden - solange man geschäftsfähig ist. Hat der Bevollmächtigte das Originaldokument, muss man es zurückverlangen. Auch die Bank sollte Bescheid wissen. Mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt die Vollmacht - sofern nicht im Text eine Gültigkeit über den Tod hinaus festgeschrieben wurde. Das erleichtert oft die Abwicklung des Nachlasses.

Macht die Kombination der Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung Sinn?

Wenn man nicht mehr selbst entscheidungsfähig ist, muss der Bevollmächtigte über medizinische Behandlungen entscheiden. Das fällt ihm leichter, wenn er den Willen des Patienten kennt, der in der Patientenverfügung festgelegt ist.

Ist es sinnvoll, zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung zu verfassen?

Das kann durchaus sinnvoll sein. "Damit stellt man sicher, dass die Vertrauensperson in allen Situationen handlungsfähig ist, auch in Punkten, die man in der Vorsorgevollmacht vergessen hat zu erwähnen", sagt Rechtsanwältin Sonja Hecker.

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