Verfassungsgericht prüft neues Wahlrecht:Platz für Empörung, Platz für Argumente

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Stühle raus: Der Bundestag soll wieder auf eine Normalgröße von 630 Abgeordneten schrumpfen. (Foto: Kay Nietfeld/DPA)

Ja, der Bundestag soll kleiner werden - stoppt Karlsruhe die Wahlrechtsreform der Ampel trotzdem? Linke und CSU wollen das so. Zumindest ein Vorwurf der Kläger zieht am ersten Verhandlungstag aber nicht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht besitzt einige Erfahrung mit politisch aufgeladenen Verfahren und hat für den Umgang mit Emotionen im Sitzungssaal so seine Strategien entwickelt. In der ersten Phase solcher Verhandlungen lässt es den Klägern einen gewissen Raum, ihrer Empörung Luft zu verschaffen, natürlich in angemessener Form. In der zweiten Phase untersucht es, ob hinter dem Zorn auch wirklich verfassungsrechtliche Argumente zu finden sind, die einzige Währung, die in Karlsruhe zählt. Manchmal wird es fündig, manchmal nicht.

In der Karlsruher Anhörung an diesem Dienstag ging es um das im vergangenen Jahr reformierte Wahlrecht. Dessen allseits gewürdigter Nutzen besteht darin, dass der Bundestag künftig auf 630 Abgeordnete limitiert ist - seine schier ungebremste Aufblähung auf derzeit 734 Abgeordnete hätte ein Ende. Was aber die Opposition aufbringt: Künftig gibt es keine Überhang- und keine Ausgleichsmandate mehr, und Wahlkreissieger kommen nur noch zum Zug, soweit die Partei über die Zweitstimmen genügend Sitze errungen hat. Es zählt also vor allem die Parteistimme. Zudem hatte die Ampel auf der Zielgeraden des Gesetzgebungsverfahrens die Grundmandatsklausel gestrichen, nach der bisher drei Direktmandate für den Einzug in den Bundestag reichten. Ohne die Klausel könnte die Linke an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, vielleicht auch die CSU.

Merz bemüht den Vergleich zum Schönheitswettbewerb

Dass dies eine unfaire Attacke war, darin waren sich die Kläger weitgehend einig. Geklagt haben die Unionsfraktion, der Freistaat Bayern, die Linke sowie eine Gruppe von gut 4200 Einzelbeschwerdeführern. CDU-Chef Friedrich Merz sprach von einem Beauty Contest: Künftig gebe es eine Art Wahlkreisbestenliste, die über den Einzug in den Bundestag entscheide. "Wahlkreismandate werden nicht mehr gewonnen oder verloren, sie werden zugeteilt." Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann fürchtet um die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der Demokratie, weil der direkt gewählte Abgeordnete - Ansprechpartner der Bürger - nun an Bedeutung verliere. Folge sei eine "nicht hinnehmbare Unterrepräsentation einzelner Länder" im Bundestag. Womit er vor allem ein Land meinte.

Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, wählte eine noch schärfere Formulierung. "Die parlamentarische Mehrheit ist hier nicht nur in eigener Sache, sondern für die eigene Sache tätig geworden." Und falls jemand nicht verstanden haben sollte, was er damit gemeint hat, spitzte Gregor Gysi - in schwarzer Robe als juristischer Bevollmächtigter der Linken - noch einmal zu: Die Ampelkoalition habe "ihre Mehrheit im Bundestag dazu missbraucht, um zwei Parteien aus dem Bundestag zu drängen" - nämlich die CSU und die Linke.

Was die Kläger besonders erbost, ist der Umstand, dass die Streichung der Grundmandatsklausel im März 2023 erst wenige Tage vor der Bundestagsabstimmung in den Gesetzentwurf gelangte. Friedrich Merz gab zu Protokoll, er sei davon komplett überrascht worden. Und Christian Kirchberg, Anwalt der Linken, nannte dies einen "Missbrauch".

Ging der Gesetzgeber verfassungswidrig eilig vor?

Aber an dieser Stelle hatte bereits Phase zwei der Verhandlung eingesetzt, die der handfesten Argumente - und die Richterbank schien nicht so richtig überzeugt davon zu sein, dass der Bundestag hier eine verfassungswidrige Eile an den Tag gelegt hätte. Klar, die Streichung der Klausel sei kurzfristig vorgenommen worden, sagte Vizepräsidentin Doris König, aber sie sei doch schon zuvor umstritten gewesen. Ihr Kollege Thomas Offenloch wies auf die Autonomie des Bundestages hin, seine Verfahren selbst zu bestimmen. "Da gibt es doch einen Bereich, in den wir nicht reinreden dürfen." Und Richterin Christine Langenfeld merkte an, dass es doch geradezu die Aufgabe des Gesetzgebers sei, nach einer Sachverständigen-Anhörung seine Meinung auch mal zu ändern.

Mit dem Argument, die Ampel habe die Opposition gleichsam überfahren, dürfte in Karlsruhe also nicht viel zu holen sein. König hatte freilich zum Auftakt deutlich gemacht, dass der Schwerpunkt der noch bis Mittwoch dauernden Verhandlung woanders liegen dürfte. Etwa bei der Fünf-Prozent-Klausel, die bisher Kleinstparteien vom Parlament fernhält. In der Verhandlung werde auch zu klären sein, ob diese Sperrklausel "ohne das Korrektiv der Grundmandatsklausel mit grundlegenden Wahlrechtsgrundsätzen und der Chancengleichheit der Parteien vereinbar sind". Das heißt: Womöglich überlegt das Gericht, die Schwelle abzusenken, weil sonst zu viele Wählerstimmen ohne Relevanz für die Zusammensetzung des Bundestages wären. Der CSU und der Linken wäre damit geholfen.

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