Bundestag:Union und SPD einigen sich auf Lobbyregister

Lesezeit: 2 Min.

Das Lobbyregister soll mehr Transparenz in die Arbeit des Parlaments bringen. (Foto: Christoph Soeder/dpa)

Nach jahrelangem Streit hat sich die große Koalition auf einen Gesetzesentwurf verständigt. Doch eine zentrale Forderung der SPD hat es nicht in die Regelung geschafft.

Von Simon Groß, Berlin

Dass Bundestagsabgeordnete mit Lobbyisten sprechen, ist Alltag im politischen Betrieb. Doch für die Öffentlichkeit ist deshalb kaum nachvollziehbar, wer seine Interessen an die Politik heranträgt - und möglicherweise Einfluss nimmt. Damit soll nun Schluss sein. Nach jahrelangem Streit haben sich die Fraktionen der SPD und der Union auf ein Lobbyregister geeinigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf könnte noch im März vom Bundestag verabschiedet werden.

Professionelle Interessenvertreter, die mit Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung in Kontakt treten möchten, sollen sich zukünftig vorher in ein Lobbyregister eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsgeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Lobbyisten, die gegen die Vorgaben verstoßen, sollen auf einer schwarzen Liste landen, außerdem droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Das Register soll digital beim Bundestag eingerichtet werden und öffentlich einsehbar sein.

Die Einführung einer gesetzlichen Registrierungspflicht für Lobbyisten sei ein Meilenstein bei der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischer Interessensvertretung, sagt der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und macht deutlich, wem dafür aus seiner Sicht der Dank gebühren sollte. "Jahrelang hat die SPD-Bundestagsfraktion für ein verpflichtendes Lobbyregister gegen den massiven Widerstand der CDU/CSU gekämpft", so Wiese. "Schlussendlich hat die SPD sich durchgesetzt."

Tatsächlich stellten sich die Unionsparteien immer wieder quer. Doch schließlich waren es ihre eigenen Leute, die die Konservativen zwangen einzulenken. Durch die Lobbyismus-Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor kam die Diskussion im vergangenen Juli wieder in Fahrt, nun setzte die Masken-Affäre um den CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein die Koalition erneut unter Zugzwang. Der Einigungsprozess fiel trotzdem bis zuletzt nicht leicht.

Langer Weg zur Einigung

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) persönlich lehnte es zunächst ab, Ministerien und Kanzleramt in das Lobbyregister einzubeziehen. Ein anderer Streitpunkt war, bis zu welcher Ebene der Kontakt zu Lobbyisten registriert werden sollte. Die SPD sprach sich für eine Regelung aus, die auch Referats- und Abteilungsleiter umfasst, die Union wollte dagegen lediglich den Kontakt zu Ministern und Staatssekretären dokumentieren lassen. Nun ist klar: Kontakte mit Lobbyisten sollen bis zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen.

Dafür hat es ein anderer Punkt nicht in den Entwurf geschafft: der sogenannte exekutive Fußabdruck. Vergangenen Oktober war es zwischen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) darüber zum Streit gekommen. Die Idee war, Ministerien dazu zu verpflichten, die Beteiligung von Lobbyisten an Gesetzentwürfen öffentlich zu dokumentieren.

Dass die SPD beim Fußabdruck einknicke, sei absolut unverständlich, kritisiert die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Nur so könnten die Bürger nachvollziehen, wer bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung Einfluss genommen und mitgewirkt hat. Das sieht auch Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, so: "Wir brauchen ein Lobbyregister, das den Anspruch hat, alle Arten von Interessenvertretung zu erfassen und gleichzubehandeln."

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: