Blockade in der Bundesregierung:Lambrecht und Seehofer uneins über Lobbyregister

German Interior Minister Horst Seehofer and Justice Minister Christine Lambrecht address a news conference in Berlin

Nah beieinander, aber nicht inhaltlich: Christine Lambrecht und Horst Seehofer bei einem Auftritt in Vor-Corona-Zeiten.

(Foto: Fabrizio Bensch/Reuters)

Das Justizministerium ist der Ansicht, dass der Vorschlag des Innenministeriums für zu wenig Transparenz sorgt - und schickt deshalb eine "überarbeitete Version" zurück an das Innenressort.

Von Robert Roßmann, Berlin

Eigentlich haben sich Union und SPD bereits Anfang Juli auf die Einführung eines Lobbyregisters verständigt. Doch in der Bundesregierung gibt es immer noch Streit darüber. Das zeigt ein Schreiben des Justizministeriums an das Innenministerium, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Es ist deshalb unklar, wann das Register endlich eingeführt werden kann.

Wie nötig ein derartiges Verzeichnis wäre, zeigt schon ein einfacher Vergleich: Im Bundestag sitzen 709 Abgeordnete - es gibt aber fast 800 Lobbyisten, die über einen Hausausweis für die Parlamentsgebäude verfügen. Insgesamt dürfte es sogar mehrere Tausend Lobbyisten in Berlin geben.

Der Konflikt in der Bundesregierung verläuft zwischen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Lambrecht hält den Vorschlag für den Lobbyregister-Gesetzentwurf, die sogenannte Formulierungshilfe, den das Innenministerium vorgelegt hat, für absolut unzureichend. Das Justizministerium hat dem Innenressort deshalb jetzt eine "überarbeitete Version" der Formulierungshilfe zurückgeschickt.

In dem Schreiben des Justizministeriums werden schärfere Vorschriften zur Aufdeckung von Lobbytätigkeiten verlangt. In dem Brief heißt es: "Als aus hiesiger Sicht im Interesse einer glaubwürdigen Steigerung der Transparenz des Regierungshandelns unabdingbare Ergänzung" habe man in den Vorschlag des Innenministeriums deshalb auch ein Kapitel "mit Regelungen für einen 'Exekutiven Fußabdruck' eingefügt".

Unter einem "exekutiven Fußabdruck" versteht man eine Verpflichtung der Bundesregierung, Gesetzesvorlagen eine Auflistung der Interessenvertreter und Sachverständigen beizufügen, die bei der Erarbeitung mitgewirkt haben. In seinem Schreiben macht das Justizministerium deshalb "Vorschläge zur transparenten Beteiligung von Dritten an der Erstellung von Gesetzentwürfen und zur Veröffentlichung von Stellungnahmen und Kontakten". Dazu gehöre auch, dass nicht nur Kontakte von Lobbyisten zur Spitze von Ministerien offenbart werden.

In dem Brief an das Innenministerium heißt es: "Lobbytätigkeit nur dann anzunehmen, wenn diese gegenüber der Führungsebene ausgeübt wird und damit Lobbyisten von der Registrierungspflicht auszunehmen, die sich z. B. auf die Arbeitsebene der Ministerien konzentrieren, erscheint nicht sachgerecht." In seine Überarbeitung der Formulierungshilfe hat das Justizministerium außerdem eine Reihe von Präzisierungen der bisher geplanten Ausnahmen beim Lobbyregister vorgenommen.

Union empört über Verhalten Lambrechts

Über die Einführung eines Lobbyregisters wird bereits seit einem Jahrzehnt diskutiert. Es lag vor allem an der Union, dass die Debatten bisher ergebnislos verliefen. Erst die öffentliche Empörung über die Lobbytätigkeiten des CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor hat die Union dazu bewogen, ihren Widerstand im Juli aufzugeben. Die Sozialdemokraten hätten schon vor vielen Jahren ein Lobbyregister vereinbart, wegen des Widerstands ihres Koalitionspartners war das bis dahin aber nicht gelungen.

Am 13. Oktober hatte sich Lambrecht bereits persönlich an Seehofer gewandt. Damals schrieb die Justizministerin, dass sie "Änderungen an der Formulierungshilfe" wolle, um "noch mehr Transparenz" zu erreichen. Unter anderem enthalte der Entwurf des Innenministeriums noch "einen recht umfangreichen Katalog von Ausnahmen, bei denen die handelnden Einrichtungen bzw. Verbände von der Pflicht, sich in das Lobbyregister einzutragen, entbunden werden". Dieser Katalog bedürfe deshalb "noch der Präzisierung".

Damals kündigte Lambrecht an, dass ihr Ministerium dem Innenressort "auf Fachebene Vorschläge übermitteln" werde. Das hat das Justizministerium jetzt mit seinen Überarbeitungsvorschlägen getan.

In der Union ist man über das Verhalten Lambrechts empört. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, hat die Justizministerin bereits aufgefordert, die Beratungen zum Lobbyregister nicht länger zu blockieren. Schnieder sagte, die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hätten "den klaren Auftrag für eine Formulierungshilfe zur Einbeziehung der Bundesregierung in ein Lobbyregistergesetz erteilt". Seit Anfang Oktober liege dazu ein Entwurf aus dem Innenministerium vor. Lambrecht gebe "den Entwurf jedoch nicht frei, weil sie ihre eigene politische Agenda umgesetzt sehen" wolle. Über Gesetze berate und entscheide "aber der Bundestag mit seinen Abgeordneten und nicht das Justizministerium", sagte Schnieder, der in seiner Fraktion der zuständige Berichterstatter für das Lobbyregister ist.

Schnieders Pendant bei den Sozialdemokraten, der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke, weist die Vorwürfe der Union jedoch als unbegründet zurück. Bartke sagte, dass die Union ihren grundsätzlichen Widerstand gegen ein Lobbyregister nun aufgegeben habe "und es ihr plötzlich gar nicht schnell genug gehen" könne, würde die SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßen. Dies dürfe jetzt "allerdings nicht auf Kosten der Qualität gehen". Die SPD wolle "ein Lobbyregister, das den Namen auch verdient" und "keinen zahnlosen Tiger".

Zur SZ-Startseite
Kühles Frühlingswetter in Berlin

MeinungCausa Amthor
:Die Lobbyregeln im Bundestag sind reformbedürftig

Der Rückzug aus dem Amri-Ausschuss war überfällig. Der Fall zeigt, wie unzureichend die Verhaltensregeln für Abgeordnete sind - und wie wenig ernst viele in der Union das Thema Lobbyismus immer noch nehmen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: