Georg Nüßlein:Der Vermittler

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Wegen der Ermittlungen gegen ihn lässt Nüßlein sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen. (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Weil er der Bundesregierung das Angebot einer Firma über Corona-Schutzmasken weiterleitete, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den CSU-Politiker. Der Vorwurf lautet Bestechlichkeit.

Der im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen in die Kritik geratene CSU-Politiker Georg Nüßlein hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein Angebot über Corona-Schutzausstattung an die Bundesregierung vermittelt. Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, Nüßlein habe das Verkaufsangebot eines Unternehmens im März 2020 an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. "Der Vertrag kam nach ministeriumsinterner Prüfung zustande." Wegen laufender Verhandlungen zu Qualitätsfragen sei der Vertrag aber bis jetzt noch nicht vollständig abgewickelt worden. Das Ministerium habe keine Provisionszahlungen geleistet, teilte der Sprecher mit. Zuvor hatte darüber die Bild-Zeitung berichtet.

Anfangs gab es viele Hinweise auf Maskenangebote von Abgeordneten oder Bürgern

Gegen den 51 Jahre alten Nüßlein wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Nüßleins Anwalt hatte am Freitag mitgeteilt, dass sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet halte. Nüßlein lässt aber wegen der Ermittlungen gegen ihn sein Amt als stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte am Donnerstag 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen und Beweismittel sichergestellt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits erklärt, dass es gerade in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zahlreiche Hinweise auf Maskenangebote von Abgeordneten, Kommunalpolitikern oder Bürgern gegeben habe. Auch über Nüßlein seien Angebote an das Ministerium weitergegeben worden.

Es sei derzeit noch nicht absehbar, wann sich Nüßlein "im Rahmen dieser offenbar komplexen Ermittlungen zu Einzelheiten äußern kann", betonte Rechtsanwalt Gero Himmelsbach am Freitag. Ein Anfangsverdacht gebe der Staatsanwaltschaft zwar "aufgrund der strafprozessualen Regelungen Anlass zu Ermittlungen, lässt aber gerade nicht die Schlussfolgerung zu, dass die für einen begründbaren Strafvorwurf erforderlichen Beweisgrundlagen gegeben sind", betonte er. Außer Nüßlein gibt es in dem Verfahren noch einen zweiten Beschuldigten, dessen Identität aber unklar ist. Er ist nach dpa-Informationen ein Geschäftsmann mit mehreren Kapitalunternehmen.

Grüne fordern gesetzliches Lobbyregister

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, forderte Aufklärung im Fall Nüßlein: "Die Öffentlichkeit und das Parlament haben ein Recht darauf zu erfahren, was hier los ist." Neben dem "längst überfälligen gesetzlichen Lobbyregister" forderte sie schärfere Regeln für Abgeordnete, etwa was die Veröffentlichung von Nebeneinkünften anbelangt. "Wir brauchen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung." Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, sagte zum Verzicht Nüßleins auf das Fraktionsamt: "Dieser Schritt ist in Anbetracht der gestern öffentlich gewordenen, schweren Vorwürfe gegen Nüßlein nur folgerichtig. Es darf nie auch nur der Eindruck entstehen, dass sich ein Mitglied des Bundestages an der Pandemie persönlich bereichert."

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