Die Kreisbehörde informiert:Finanzielle Hilfen für Unwetter-Geschädigte

Aus der Vogelperspektive zeigt sich, dass in Benediktbeuern so gut wie jedes Dach beschädigt wurde und nun notmäßig mit Planen abgedeckt ist. (Foto: Manfred Neubauer)

Landratsamt weist auf Richtlinien und Antragsformulare hin.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte es bei seinem Ortsbesuch im unwetterverwüsteten Benediktbeuern bereits angekündigt, nun bestätigt auch die Kreisbehörde, dass das das Kabinett finanzielle Hilfen für die von den Unwettern und vor allem von Hagel besonders stark betroffenen Gebiete bereitgestellt hat.

In einer Pressemeldung erklärt das Landratsamt, dass das Kabinett insbesondere beschlossen habe, dass im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Privathaushalte in Härtefällen auch für Hagelschäden Zuschüsse als Notstandsbeihilfen entsprechend den Härtefondsrichtlinien erhalten können. Voraussetzung sei, dass private Gebäude und bauliche Anlagen am 26. und 27. August 2023 geschädigt wurden und die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen.

Die Richtlinien und Antragsformulare sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/unwetter_202308/ abrufbar.

Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2023 im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz eingereicht werden.

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