Europas Verbraucher sollen beim Kauf von Schokoriegeln oder T-Shirts sicher sein können, dass bei der Herstellung keine Kinder- oder Zwangsarbeiter geknechtet wurden oder die Natur Schaden nahm. Denn eine EU-Richtlinie verpflichtet hiesige Unternehmen künftig, bei Zulieferern weltweit auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzregeln zu achten. Versäumen die EU-Firmen das, drohen Strafen von bis zu fünf Prozent des Umsatzes sowie Schadenersatzklagen. Der Rechtsakt ist strenger und umfassender als das bisher geltende deutsche Lieferkettengesetz.
HandelspolitikEU-Konzerne sollen für Verbrechen der Zulieferer haften
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Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einigen sich auf ein Lieferkettengesetz, es fällt strenger aus als das deutsche. Warum Wirtschaftsvertreter hoffen, dass es noch scheitert.
Von Björn Finke, Düsseldorf
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