Handelspolitik:EU-Konzerne sollen für Verbrechen der Zulieferer haften

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Containerschiff im Hamburger Hafen: EU-Unternehmen sollen bei Importen sicherstellen, dass bei der Herstellung der Produkte nicht Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt worden sind. (Foto: Axel Heimken/picture alliance/dpa)

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten einigen sich auf ein Lieferkettengesetz, es fällt strenger aus als das deutsche. Warum Wirtschaftsvertreter hoffen, dass es noch scheitert.

Von Björn Finke, Düsseldorf

Europas Verbraucher sollen beim Kauf von Schokoriegeln oder T-Shirts sicher sein können, dass bei der Herstellung keine Kinder- oder Zwangsarbeiter geknechtet wurden oder die Natur Schaden nahm. Denn eine EU-Richtlinie verpflichtet hiesige Unternehmen künftig, bei Zulieferern weltweit auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzregeln zu achten. Versäumen die EU-Firmen das, drohen Strafen von bis zu fünf Prozent des Umsatzes sowie Schadenersatzklagen. Der Rechtsakt ist strenger und umfassender als das bisher geltende deutsche Lieferkettengesetz.

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