Urteil aus Karlsruhe:Die Extratöpfe der Länder

Lesezeit: 3 min

Berlin habe die Gründe für das Sondervermögen von fünf Milliarden Euro präzise begründet, sagt Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Nicht nur die Bundesregierung finanziert Projekte über Sondervermögen, sondern auch so manches Bundesland. Was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für sie?

Von Tim Frehler, Jan Heidtmann und Ulrike Nimz, München/Berlin/Hamburg

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt hat, richtet sich der Blick auf die Länderhaushalte. Schließlich haben sich auch dort einige Regierungen mit Sondervermögen beholfen. Droht ihnen ein ähnliches Schicksal wie dem Bund?

Zur SZ-Startseite

SZ PlusKlima- und Transformationsfonds
:Was das Karlsruher Urteil für die Bürger bedeutet

Ökostrom-Umlage, Heizungstausch, Klimageld - viele Projekte des Sondervermögens betrafen Bürger ganz direkt. Was wird nun damit? Und was heißt das Urteil für andere Fonds?

Von Michael Bauchmüller, Claus Hulverscheidt und Henrike Roßbach

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: