Bundestag:Parteien erhalten wieder mehr Großspenden

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Parteien, die im Bundestag vertreten sind, bekamen im ersten Halbjahr 2023 fast eine Million Euro an Großspenden. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Nach dem Einbruch 2022 gibt es in diesem Jahr wieder mehr Geld. Am meisten bekommen CDU und AfD. Eine andere Partei geht leer aus.

Die im Bundestag vertretenen Parteien erhalten wieder mehr Großspenden. Für das erste Halbjahr 2023 weist der Deutsche Bundestag für SPD, CDU, Grüne, FDP und AfD Einnahmen von insgesamt 994 444 Euro aus - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum. Im gesamten Jahr 2022 hatten die Einnahmen nur etwa 1,21 Millionen Euro betragen - ein starker Einbruch im Vergleich zum Bundestagswahljahr 2021. Damals bekamen die im Bundestag vertretenen Parteien etwa 12,4 Millionen Euro. In Bundestagswahljahren gibt es typischerweise mehr Großspenden als in den Jahren zwischen den Wahlen. Bei Großspenden handelt es sich um Zuwendungen ab 50 000 Euro, sie kommen von Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen.

Die Linke ging in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres leer aus, genauso wie die CSU. Jedoch floss im Juli wieder eine Überweisung von knapp 84 000 Euro auf das Konto der CSU. Und die CDU bekam im Juli zwei Großspenden mit zusammen etwa 100 000 Euro. Somit löste die CDU wieder die AfD ab, die noch im ersten Halbjahr Spitzenreiter war und mit 265 000 Euro die bisher größte Einzelzuwendung in diesem Jahr erhielt.

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Für die CDU gab es bisher insgesamt etwa 316 000 Euro (im ersten Halbjahr waren es 216 000 Euro). Die Partei hatte auch 2022 mit Abstand am meisten von Großspenden profitiert. 251 221 Euro bekam der mit einem Abgeordneten im Bundestag vertretene Südschleswigsche Wählerverband. Die Partei der dänischen und der friesischen Minderheit in Schleswig-Holstein wird vom Kulturministerium in Kopenhagen mit vierteljährlichen Zahlungen unterstützt und stellt insofern einen Sonderfall dar.

Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden von mehr als 50 000 Euro müssen sie der Bundestagspräsidentin unverzüglich melden. Sie muss die Angaben zeitnah veröffentlichen. Zuwendungen, die im Jahr 10 000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird der Bundestagspräsidentin übermittelt.

Kritiker stoßen sich an der Schwelle von 50 000 Euro. So fordert die Organisation Transparency International seit Langem, dass Spenden an Parteien bereits ab 2000 Euro sofort veröffentlicht werden sollen, um die Transparenz zu erhöhen.

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