Bundestag:Bestechung von Abgeordneten soll härter bestraft werden

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Die Ampelfraktionen im Bundestag planen einen "Schmiergeld-Paragrafen": Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten soll härter bestraft werden. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Wer sein Mandat ausnutzte, um nebenbei Geschäfte zu machen, konnte bisher strafrechtlich nicht belangt werden. Das wollen die Ampelfraktionen nun ändern. Es ist auch eine Reaktion auf die Maskenaffären früherer CSU-Politiker.

Die Ampelfraktionen im Bundestag wollen die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten schärfer bestrafen. Sie beraten an diesem Dienstag nach eigenen Angaben über einen Gesetzentwurf, der bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht, wenn Parlamentarier unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen. Vorgesehen ist eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuchs. Dieses sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile kassieren, also etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag.

SPD, Grüne und FDP reagieren mit der Gesetzesverschärfung vor allem auf die Maskenaffären früherer CSU-Politiker, etwa des früheren Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein oder des damaligen bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter. Diese hatten in der Frühphase der Corona-Pandemie Millionenprovisionen für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert. Nach der bisher geltenden Rechtslage konnten sie dafür nicht bestraft werden. Dies soll sich nun ändern. Der Gesetzentwurf hierzu liegt der Deutschen Presse-Agentur vor; zuerst hatten Bild und Politico darüber berichtet.

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"Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, zu der geplanten Gesetzesverschärfung. Sein FDP-Kollege Stephan Thomae erklärte: "Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen. Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird."

Die Grünen-Rechtspolitikerin Canan Bayram sprach von einem "Schmiergeld-Paragrafen" und ergänzte: "Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse und fördern den Demokratieverdruss."

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