Energiekrise:Mehrere Bundesländer wollen beim Notfallplan Gas mitbestimmen

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Die Anlage des Erdgasspeichers Katharina in Bernburg. Dort und im Rest Deutschlands könnte das Gas bald noch knapper werden. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Aus Hamburg, Berlin und dem Saarland kommen Bedenken, der Bundesnetzagentur im Ernstfall die Gasverteilung zu überlassen. Doch rechtlich ist die Sache klar geregelt.

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Leopold Zaak, München/Berlin

Wie eng es um die deutsche Gasversorgung bestellt ist, das macht am Montag ein neues Papier der Bundesnetzagentur klar. Die Bonner Behörde untersucht darin alle möglichen denkbaren Fälle: Russland könnte weiterhin nur 20 Prozent der möglichen Gasmengen durch die Pipeline Nord Stream 1 liefern, der Import könnte überraschend wieder auf 40 Prozent ansteigen oder gar auf null sinken. Die Deutschen wiederum könnten ihren Verbrauch stark oder weniger stark drosseln, sie könnten die Importe von andernorts mehr oder weniger steigern und mehr oder weniger Gas ins Ausland liefern.

Es sind Rechnungen mit vielen Unbekannten. Nur eines ist gewiss: Der gesetzlich verankerte Plan für die Füllung der Gasspeicher wird sich schon jetzt nicht mehr einhalten lassen. "In keinem der betrachteten Szenarien werden sämtliche Speicherfüllstände erreicht", heißt es in dem Papier. Und in einer ganzen Reihe von Szenarien wird das Gas nicht reichen, in einem sogar schon ab November nicht mehr.

Dann droht der worst case. Der "Notfallplan Gas" würde die dritte und höchste Stufe erreichen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) müsste die Notfallstufe ausrufen. Dann würde das Gas rationiert werden, und die Bundesnetzagentur wäre dafür zuständig, es zu verteilen. Es ist ein schwer vorstellbares Szenario - für das nun mehrere Bundesländer mehr Mitsprache fordern.

"Die Kenntnisse der Länder und der regionalen Gasnetzbetreiber sind von großer Bedeutung"

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte der Welt: "Der Bund sollte bei der Festlegung der Grundlinien für eine Priorisierung von Gaslieferungen die Länder einbeziehen." Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen seien so erheblich, dass diese Entscheidung nicht allein der Bundesnetzagentur überlassen werden könne.

Der parteilose Wirtschaftssenator Berlins, Stephan Schwarz, sieht zwar die Bundesnetzagentur "klar in der Pflicht", eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten und alle Vorbereitungen zu treffen. Im Ernstfall wären aber die Bundesländer von den Entscheidungen betroffen. Deswegen müssten diese "ernsthaft" einbezogen werden. Das bisherige Vorgehen lasse dies "völlig vermissen".

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Tschentscher führte weiter aus, dass es nicht nur um die Versorgung mit Wärme und Strom für die Verbraucher ginge, sondern auch darum, die industrielle Produktion aufrechtzuerhalten. Davon hingen die Wirtschaft und viele Waren des täglichen Verbrauchs ab. Weil die Produktionsketten komplex vernetzt seien, komme es darauf an, die praktischen Auswirkungen richtig abzuschätzen, sagte er. "Dabei sind die Kenntnisse der Länder und der regionalen Gasnetzbetreiber von großer Bedeutung."

Ein Sprecher der saarländischen Staatskanzlei sagte, eine Priorisierung würde "erhebliche gesellschaftliche, politische und soziale Auswirkungen" haben. Diese müssten überparteilich zwischen Bund und Ländern beraten werden.

Viel versprechen können sich die Länder von ihrem Vorstoß allerdings nicht. Denn wie im Zweifel knappes Gas verteilt wird, regelt eben der "Notfallplan Gas", der wiederum auf eine europäische Richtlinie zurückgeht. "Im Falle einer Versorgungskrise", so heißt es da, "ist die Bundesnetzagentur Bundeslastverteiler". Sie soll die "im überregionalen öffentlichen Interesse liegende Versorgung" sicherstellen, aber auch einen Ausgleich der "elektrizitäts- und gaswirtschaftlichen Bedürfnisse und Interessen der Länder" herstellen.

Insofern werden die Länder nicht übergangen. Nur bleibt in jenem Notfall, in dem die Netzagentur die Regie übernimmt, kaum Zeit für lange Abstimmungen mit den Ländern. Ihr wichtigster Ansprechpartner sind die Netzbetreiber. Schließlich geht es letztlich auch darum, deren Kollaps zu verhindern.

Wegen eines drohenden Verteilungskonfliktes zwischen einzelnen Wirtschaftszweigen forderte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung, die Bundesregierung müsse Richtlinien vorgeben. Im Notfall wäre die Frage zentral, "welche Branchen, Produktgruppen und Lieferketten systemrelevant sind und deshalb priorisiert werden", sagte Jung. Die Grundsatzfragen wären dabei "Wertentscheidungen", die nicht von einem Behördenchef getroffen werden könnten.

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Netzagentur-Chef Klaus Müller hatte schon im Frühjahr die Idee einer Gasauktion vorgeschlagen, bei der Unternehmen auf knappe Kapazitäten bieten könnten. Die Vorbereitungen dafür laufen. So sollen Industrieunternehmen künftig auch "negative Regelenergie" am Markt anbieten können - also sozusagen eingesparten Verbrauch. Wenn ein Engpass droht, können Ferngasbetreiber diese Einsparungen kaufen. So entstünde ein zusätzlicher Anreiz, den Gasverbrauch in der Industrie zu drosseln.

Einstweilen aber hat Müller am Wochenende die Verbraucher zu mehr Anstrengungen beim Energiesparen aufgefordert, damit Deutschland auch bei einer Gasknappheit durch den Winter kommt. Im bisherigen Jahresverlauf liege der Gasverbrauch 14 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Man müsse aber in Richtung 20 Prozent kommen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte ein Energiesparpaket vorgestellt, das die Haushalte stärker in die Pflicht nimmt und verbindliche "Heizungschecks" vorschreibt. Zudem soll der Verbrauch in öffentlichen Gebäuden und Firmen sinken.

Mit Material der Nachrichtenagentur Reuters.

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