Mobilität:Bundesverwaltungsgericht kippt Freiburger Bewohnerparkgebühren

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In München sind zwar die Mieten hoch, das Parken aber vergleichsweise günstig. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Wohl in keiner deutschen Stadt ist Bewohnerparken so teuer wie in Freiburg. Besonders für große Wagen. Das sei unzulässig, sagt nun das Bundesverwaltungsgericht.

Von Tim Frehler

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die massive Erhöhung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg für unwirksam erklärt. Erst vor anderthalb Jahren hatte die Stadt die Gebühren neu geregelt - und dabei deutlich aufgeschlagen. So mussten Freiburger bis zu 480 Euro im Jahr bezahlen, wenn sie ihren Wagen am Straßenrand abstellen wollten. Zuvor kostete ein Schein generell 30 Euro im Jahr.

Bei der Neuregelung hätte die Stadt jedoch anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen, entschied das Gericht. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Als unzulässig stuften die Richter auch die Staffelung der Gebühren nach Länge des Fahrzeugs ein. So müssen Autofahrer für Wagen, die kürzer als 4,21 Meter sind, bislang 240 Euro bezahlen, ab 4,7 Metern sind es 480 Euro. Das Gros dazwischen liegt bei 360 Euro.

Urteil aus Leipzig dürfte für viele Kommunen wegweisend sein

Die Richter sahen darin eine "beträchtliche Ungleichbehandlung." Ein Unterschied von 50 Zentimetern führe schließlich zur doppelten Gebühr, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Auch erklärte das Gericht Ermäßigungen nach sozialen Kriterien - etwa für Menschen mit Behinderung oder Sozialhilfeempfänger - für unzulässig. Keine Bedenken hatten die Bundesrichter allerdings gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro im Jahr. Sie stünden nicht in einem völligen Missverhältnis zu den Zwecken, die mit der Erhebung der Gebühren verfolgt würden. Damit sorgt das Gericht für Klarheit, in welcher Form Kommunen die Gebühren fürs Bewohnerparken regeln müssen.

Geklagt hatte der Freiburger FDP-Stadtrat Sascha Fiek. Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hatte seinen Eilantrag im vergangenen Jahr jedoch abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht musste nun über die Revision dieses Urteils entscheiden.

Für viele Kommunen dürfte die Entscheidung aus Leipzig wegweisend sein, planen sie doch, ähnliche Regeln einzuführen. Die Stadt Köln etwa will im kommenden Jahr die Gebühren für das Bewohnerparken ebenfalls anheben - gestaffelt nach Länge der Fahrzeuge. Die Preise sollen sich zwischen 330 und 390 Euro bewegen.

Aber können höhere Parkgebühren überhaupt einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten? Ja, sagt Stefan Weigele, Mitgründer von Civity, das Städte und Unternehmen bei Verkehrsthemen berät. Und zwar auf zweifache Weise: Einerseits seien höhere Gebühren ein Push-Faktor, der Autofahrer dazu dränge, auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. Anderseits zeigten Städte wie Wien, dass man mit der Bewirtschaftung von Parkraum erhebliche Einnahmen generieren könne, "die man wiederum für den Ausbau für Fahrradinfrastruktur oder öffentlichen Verkehr nutzen kann." Platz sei zudem ein kostbares Gut in Innenstädten. Die Preise wie in Freiburg nach der Länge der Fahrzeuge zu staffeln, "sollte man daher viel stärker forcieren". Das dürfte durch das Urteil aus Leipzig nun deutlich schwerer werden.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sieht in dem Urteil dennoch eine gute Nachricht: "Die Höhe der Gebühr hat das Gericht ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen, das ist gut so", sagte Dedy. "Letztlich wurde die Satzung nur aufgehoben, weil Bund und Länder es sich bei der Änderung des Straßengesetzes und dem Erlass der Verordnung über das Bewohnerparken zu einfach gemacht haben." Vom Bundesverkehrsministerium fordert er nun eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die den Städten die Möglichkeit gebe, vor Ort selbst zu entscheiden.

Baden-Württemberg war Vorreiter bei der Neuregelung des Bewohnerparkens

Erst vor drei Jahren einigten sich Bundestag und Bundesrat darauf, den Ländern die Hoheit über die Bewohnerparkgebühren zu übertragen. Vorher galt eine bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seither können die Bundesländer fürs Bewohnerparken eine eigene Gebührenordnung erlassen - oder die Aufgabe den Kommunen übertragen. Davon hatte 2021 Baden-Württemberg als erstes Bundesland Gebrauch gemacht, woraufhin Städte wie Freiburg oder Tübingen die Preise erhöhten.

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Einige Bundesländer folgten dem Beispiel, andere bremsen noch. Bayern etwa hält an der Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr fest, gibt die Entscheidung den Kommunen auch nicht frei. Vor dem Hintergrund der hohen Belastungen für Bürger durch die allgemeinen Preissteigerungen habe man sich entschieden, "die weitere Ausarbeitung des dafür notwendigen Verordnungsverfahrens in Bayern vorerst zurückzustellen", heißt es aus dem zuständigen Innenministerium.

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