Cannabis-Konsum:Kiffen im Englischen Garten von Donnerstag an verboten

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Eine "Tüte" rauchen mit Blick auf den Monopteros: Von Christi Himmelfahrt an ist das verboten. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Das Verbot wurde erst in der Nacht auf Mittwoch veröffentlicht und tritt nun sehr schnell in Kraft. Die Staatsregierung will den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit so weit wie möglich einschränken.

Das Cannabis-Rauchen ist im Englischen Garten seit diesem Donnerstag verboten. Gleiches gilt für den Hofgarten gegenüber der Staatskanzlei und den Finanzgarten. Die entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnung wurde in der Nacht auf Mittwoch veröffentlicht und trat - wie vom Kabinett beschlossen und angekündigt - sehr rasch in Kraft.

Untersagt ist es demnach, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten". Das Kiff-Verbot für den Englischen Garten hatte das Kabinett vor Kurzem beschlossen und angekündigt - ebenso wie für Volksfeste und Biergärten und für den Hofgarten Bayreuth, der über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand ist.

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Für das Cannabis-Verbot für Volksfeste und Biergärten ist aber eine Gesetzesänderung nötig - und die dauert etwas länger. Dazu brachten die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Indem die beiden Fraktionen die nötigen Gesetzesänderungen formal in die Wege leiten und nicht das Kabinett, kann das Verfahren allerdings beschleunigt werden. Auch diese Neuregelungen sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Damit setzt die Staatsregierung ihr Vorhaben in die Tat um, die Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis so weit wie möglich einzuschränken. Die Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können. Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, und zwar überall auf dem gesamten Gelände.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem wollen CSU und Freie Wähler das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten.

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