Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das bayerische Denkmalschutzgesetz im vergangenen Jahr seinen 50. Geburtstag gefeiert. Beschlossen wurde es vom Landtag im Juni 1973 - vor allem dank des Einsatzes des CSU-Abgeordneten Erich Schosser. Der erste Artikel des Gesetzes lautet: "Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt." Im Weiteren wird festgelegt, dass das Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) eine Liste aller Denkmäler im Freistaat zu führen hat. Und diese solle "von jedermann eingesehen werden können".
Stadtbild:Die wichtigsten neuen Denkmäler Münchens
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Rund 6800 Denkmäler gibt es in München, 36 sind im vergangenen Jahr hinzugekommen. Ein Überblick über die interessantesten und bekanntesten.
Von Patrik Stäbler
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Eine Stadt wird auch durch diejenigen geprägt, die sie als Erinnerungsstücke ausstellt. Laute Proteste gibt es derzeit nicht, aber auch die Denkmäler in der Münchner Altstadt werfen Fragen auf.
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