Coronavirus in München:Welche Regeln in der Stadt gelten

Lesezeit: 2 min

In den ersten beiden Wochen müssen Lehrer und Schüler weiterführender Schulen auf dem Gelände und im Unterricht eine Maske tragen. (Foto: dpa)

Masken in Schulen und Kitas, Heiraten mit eigenem Kugelschreiber und ein drohendes Alkoholverbot: Worauf man derzeit in München achten muss - ein Überblick

Von Anna Hoben

Wie war das noch mal mit den Haushalten? Ist es nun erlaubt, nachts draußen Alkohol zu trinken oder nicht? Und was hat dieser Inzidenzwert damit zu tun? Zurzeit kann man schon mal durcheinanderkommen, welche Corona-Regeln eigentlich gelten. So sieht es in München aus:

Nächtlicher Alkohol

Erst wurde es beschlossen, das Sieben-Stunden-Alkoholverbot - der Konsum sollte von 23 bis 6 Uhr nicht erlaubt sein, der Verkauf bereits von 21 Uhr an. In Kraft trat die Regelung allerdings erst ein paar Tage später, als die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über die Schwelle des kritischen Wertes von 35 kletterte. Doch dann entschied das Verwaltungsgericht zugunsten eines Klägers: Das Konsumverbot im gesamten Stadtgebiet sei unverhältnismäßig. Die Stadt hielt zunächst trotzdem am Verbot fest, doch am Dienstag kippte es der Verwaltungsgerichtshof endgültig. Der Stadtrat besserte daraufhin nach und beauftragte die Verwaltung, ein neues, rechtssicheres Nacht-Alkoholverbot für beliebte Partyplätze auszuarbeiten. Aktuell gilt die Regelung also nicht. Derweil ist der Inzidenzwert wieder deutlich unter 35 gesunken; vielleicht braucht es das neue Verbot also gar nicht mehr.

Corona-Test-Angebote
:Wo man sich in München testen lassen kann

In Freizeit und Kultur gilt fast überall 2-G-plus, auch für Geimpfte und Genesene ist jetzt ein negativer Corona-Tests erforderlich. In der ganzen Stadt gibt es dafür Teststellen. Ein Überblick.

Treffen

Menschenansammlungen am Gärtnerplatz und an anderen "Hotspots" - das gehörte zu den regelmäßig wiederkehrenden Bildern des zurückliegenden Sommers. Doch wie viele Menschen dürfen sich überhaupt treffen? Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist "in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands" erlaubt, das ist in München nicht anders geregelt als im Rest von Bayern - oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen, unabhängig davon, ob sie verwandt sind oder mit wem sie zusammenleben. Für Treffen zu Hause werden keine Beschränkungen oder Höchstzahlen mehr vorgeschrieben; man soll sich aber auch dort an den Mindestabstand halten.

Feiern

Geburtstage oder Hochzeiten dürfen in größerer Runde gefeiert werden. Auch Vereine oder Parteien dürfen sich wieder treffen. Freilich mit gewissen Auflagen. Die zulässigen Teilnehmer-Höchstzahlen betragen: 100 Personen in Innenräumen und 200 im Freien. Dies gilt auch, wenn die Feier nicht in einem gastronomischen Betrieb stattfindet. Wer zum Beispiel heiratet, darf im Standesamt in der Ruppertstraße und im Trausaal in der Mandlstraße zusätzlich zu gemeinsamen Kindern, die im selben Haushalt leben, acht Gäste mitbringen. Im Standesamt Pasing sind nur sechs Gäste erlaubt. Das Brautpaar muss überdies eigene Kugelschreiber zum Unterschreiben der Urkunden mitbringen.

Sektempfänge sind im Standesamt nicht möglich. In Speiselokalen und Biergärten gilt keine spezielle Corona-Sperrstunde mehr. Gäste können also so lange bewirtet werden wie vor der Corona-Krise. An einem Tisch zusammensitzen dürfen alle, die sich nach den Regeln der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen - also Verwandte und Angehörige zweier Haushalte oder Gruppen von bis zu zehn Personen. Ansonsten gilt der Mindestabstand von anderthalb Metern. Gäste müssen ihren Namen und ihre Adresse angeben und dürfen den Mundschutz nur am Tisch ablegen; das Servicepersonal muss Maske tragen. Discos und Bars sind immer noch geschlossen. Mitte Juni hatte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger angekündigt, bis Anfang Juli einen Weg zu finden, wie auch Bars und Kneipen wieder öffnen dürfen. Das ist bisher jedoch nicht geschehen.

Kitas

Zum Start des neuen Kita-Jahres gelten neue Hygieneregeln. Der Betrieb erfolgt nach dem Drei-Stufen-Plan des Freistaats. Welche Stufe aktuell gilt, entscheidet nach dem Infektionsgeschehen in München das Referat für Gesundheit und Umwelt. Aktuell gilt Stufe 2: Erzieherinnen und Erzieher müssen Maske tragen, die Kinder sollen in festen Gruppen zusammenbleiben.

Schulen

In den ersten beiden Wochen müssen Lehrer und Schüler weiterführender Schulen auf dem Schulgelände und im Unterricht eine Maske tragen. Nach dem 18. September hängen die Regeln von den Infektionszahlen ab. Sie richten sich dann nach dem Drei-Stufen-Plan. Die Entscheidung, welche Stufe für die Stadt München maßgeblich ist, trifft auch hier das Referat für Gesundheit und Umwelt.

© SZ vom 05.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

ExklusivBayern
:Polizei nutzte Corona-Gästelisten auch bei Ermittlungen zu Kleinkriminalität

Bereits im Juli wurde bekannt, dass die bayerische Polizei für Ermittlungen auf die Adresslisten von Gastronomen zurückgreift. Nur bei schweren Straftaten und Notfällen, hieß es damals vom Innenministerium. Doch das stimmte nicht.

Von Johann Osel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: