Cannabis-Legalisierung:"Als Vater würde mir die jetzige Gesetzeslage enormes Kopfzerbrechen bereiten"

Lesezeit: 3 min

Minderjährigen bleibt der Cannabiskonsum verboten. Doch wie kann man auf sie einwirken, wenn strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist? (Foto: Annette Riedl/dpa)

Mit dem neuen Cannabisgesetz kiffen auch Jugendliche praktisch ohne strafrechtliche Konsequenzen. Aber ist es wirklich so einfach? Ein Gespräch mit zwei Jugendrichtern.

Interview von Susi Wimmer

Nach zähem Ringen hat die Bundesregierung ein Cannabisgesetz erlassen, das Kiffen seit 1. April unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Für Jugendliche, so heißt es, ist es nach wie vor verboten, sich einen Joint anzuzünden. Wer dabei erwischt wird, wird allerdings nicht mehr strafrechtlich belangt. "Wir sind raus", sagen Klaus-Peter Jüngst, 59, Leiter der Abteilung Jugendstrafrecht am Amtsgericht München, und sein Kollege Christian Gassner, Vollstreckungsleiter für die Jugendarrestanstalt in München. Was zunächst nach weniger Arbeit für die beiden Jugendrichter klingt, gibt für sie eher Anlass zur Sorge.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusCannabisgesetz
:Rausch auf Rezept

Weil der Konsum von Cannabis nun zwar erlaubt ist, die legale Beschaffung aber noch immer schwierig, könnte bald ein Ansturm auf Arztpraxen folgen, die die Blüten zu medizinischen Zwecken verschreiben.

Von Ekaterina Kel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: