Neues Staatsbürgerschaftsrecht:Dieses Gesetz nimmt die Menschen so, wie sie sind

Lesezeit: 3 min

Gewaltiger Fortschritt: Wer sich einbürgern lässt, darf auch die ursprüngliche Staatsbürgerschaft behalten. (Foto: Peer Grimm/dpa)

Jahrzehntelang war Deutschland ein Einwanderungsland ohne eine Einwanderungspolitik, feindselig und verschlossen. Nun wird der Weg endlich frei für eine neue Vielfalt.

Kolumne von Heribert Prantl

Es ist ein Gesetz, das die dritte deutsche Einheit organisiert; es ist ein gutes, ein notwendiges, ein überfälliges Gesetz. Kein anderes Gesetz in der Geschichte der Bundesrepublik hat so viele Anläufe gebraucht. Jetzt endlich kann und darf man von einem Neuanfang reden. Das "Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts", das vor einer Woche im Bundestag verabschiedet worden ist, hat historischen Rang. Es würdigt die Leistung der Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter; sie haben sich die deutsche Staatsbürgerschaft wirklich hart erarbeitet; und es bindet ihre Kinder und Enkel ein in die Gesellschaft und in die Demokratie der Bundesrepublik. Es erlaubt nämlich die doppelte Staatsbürgerschaft; es verlangt von den migrantischen Menschen, die in zwei Kulturen zu Hause sind, nicht mehr, sich zu zerreißen. Es nimmt sie so, wie sie sind: mit ihrer Geschichte, ihrer Tradition, ihren Wurzeln und der Identität, die sich daraus ergibt. Die Anerkennung einer doppelten Staatsbürgerschaft ist die Anerkennung der Lebenswirklichkeit.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMietmarkt
:Wer kann sich München überhaupt noch leisten?

Die Lage auf dem Mietmarkt in der Stadt ist dramatisch wie nie. Eine Datenauswertung der SZ zeigt, welche Wohnungen für welche Berufstätige überhaupt noch bezahlbar sind.

Von Maryam Ahmed, Vivien Götz, Alexandra Ketterer und Oliver Schnuck

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: