Bundesverfassungsgericht:Die Fünf-Prozent-Hürde muss weg

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In seltener Einmütigkeit: Gregor Gysi (Die Linke, links im Bild) und Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag, vor Beginn der Verhandlung über die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. (Foto: Uli Deck/dpa)

Bei der Anhörung in Karlsruhe beklagen Linke und Union eine massive Benachteiligung durch das neue Wahlrecht. Ob ihre Klage Erfolg hat, ist aber gar nicht das Wichtigste.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Es wurde viel über Verlust gesprochen an diesen beiden Tagen im Bundesverfassungsgericht, über das, was verloren geht mit dem neuen Wahlrecht, das die Ampelkoalition geschaffen und die Opposition nach Karlsruhe getragen hat. Die CSU klagte über die Einbuße an bayerischen Abgeordneten im Bundestag, die CDU über "verwaiste" Wahlkreise, deren Sieger nach der Wahl ohne Bundestagsmandat bleiben könnten, die Linke über den Verlust ihrer selbst - weil sie ohne Grundmandatsklausel, ihre bisherige Lebensversicherung, um den Wiedereinzug in den Bundestag fürchten muss.

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Verfassungsgericht prüft neues Wahlrecht
:Platz für Empörung, Platz für Argumente

Ja, der Bundestag soll kleiner werden - stoppt Karlsruhe die Wahlrechtsreform der Ampel trotzdem? Linke und CSU wollen das so. Zumindest ein Vorwurf der Kläger zieht am ersten Verhandlungstag aber nicht.

Von Wolfgang Janisch

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