Es wurde viel über Verlust gesprochen an diesen beiden Tagen im Bundesverfassungsgericht, über das, was verloren geht mit dem neuen Wahlrecht, das die Ampelkoalition geschaffen und die Opposition nach Karlsruhe getragen hat. Die CSU klagte über die Einbuße an bayerischen Abgeordneten im Bundestag, die CDU über "verwaiste" Wahlkreise, deren Sieger nach der Wahl ohne Bundestagsmandat bleiben könnten, die Linke über den Verlust ihrer selbst - weil sie ohne Grundmandatsklausel, ihre bisherige Lebensversicherung, um den Wiedereinzug in den Bundestag fürchten muss.
Bundesverfassungsgericht:Die Fünf-Prozent-Hürde muss weg
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Bei der Anhörung in Karlsruhe beklagen Linke und Union eine massive Benachteiligung durch das neue Wahlrecht. Ob ihre Klage Erfolg hat, ist aber gar nicht das Wichtigste.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Verfassungsgericht prüft neues Wahlrecht:Platz für Empörung, Platz für Argumente
Ja, der Bundestag soll kleiner werden - stoppt Karlsruhe die Wahlrechtsreform der Ampel trotzdem? Linke und CSU wollen das so. Zumindest ein Vorwurf der Kläger zieht am ersten Verhandlungstag aber nicht.
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