Schulen - Köln:Islamunterricht: Zentralrat der Muslime prüft Rechtsmittel

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit um den neuen Islamunterricht an Hessens Schulen prüft der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung zugunsten des Angebots einzulegen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte einen Eilantrag des Zentralrats als unbegründet zurückgewiesen: Die Rechte des Antragstellers würden durch den Unterricht nicht verletzt (Aktenzeichen: 6 L 1363/19.WI).

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit um den neuen Islamunterricht an Hessens Schulen prüft der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung zugunsten des Angebots einzulegen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte einen Eilantrag des Zentralrats als unbegründet zurückgewiesen: Die Rechte des Antragstellers würden durch den Unterricht nicht verletzt (Aktenzeichen: 6 L 1363/19.WI).

Nach Einschätzung des ZMD hat das Gericht jedoch die Behauptung des hessischen Kultusministeriums, es handele sich bei dem Islamunterricht nicht um ein religiöses Angebot, unkritisch übernommen und die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen nicht beantwortet. Wenn der Beschluss förmlich zugestellt worden sei, werde geprüft, ob das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werde, teilte der Zentralrat am Mittwoch mit. In dem Fall müsste sich dann der Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Sachverhalt befassen.

Der neue Islamunterricht wird seit dem Sommer in einem Schulversuch für Kinder der Jahrgangsstufe sieben in Hessen angeboten. Hintergrund für die Einführung ist die ungeklärte Zusammenarbeit mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib beim islamischen Religionsunterricht. Sollte die Kooperation enden, will das Land ein Angebot in alleiniger staatlicher Verantwortung starten.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) hatte zuletzt Zweifel an der Unabhängigkeit von Ditib geäußert. Eine finale Entscheidung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit soll noch im Herbst oder Winter diesen Jahres fallen. Als Konsequenz aus dem schwebenden Verfahren wird der bisherige bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht nur noch für Schüler bis zur Jahrgangsstufe sechs angeboten. Die Schüler der Jahrgangsstufe sieben können das neue Fach Islamunterricht in alleiniger staatlicher Verantwortung nutzen.

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