Doppelmord von Erlangen:Kein neues Verfahren gegen Karl-Heinz Hoffmann

Am 19. Dezember 1981 wurden in Erlangen der Verleger Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin Frida Poeschke erschossen. (Foto: dpa)

1980 wurden Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin in ihrer Wohnung erschossen, die Spur führte zur "Wehrsportgruppe Hoffmann". Der Bericht eines V-Mannes warf nun Fragen auf.

Von Olaf Przybilla, Erlangen

Im Fall des Erlanger Doppelmordes am Verleger Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke vom 19. Dezember 1980 wird es kein neues Verfahren geben. Nach Presseberichten über einen V-Mann, der wenige Tage vor der Tat dem Gründer der paramilitärischen "Wehrsportgruppe Hoffmann", Karl-Heinz Hoffmann, einen Besuch abgestattet hatte, war ein neues Ermittlungsverfahren geprüft worden. Für Hoffmann bleibt dies aber folgenlos. Auf Anfrage bestätigte die Nürnberger Staatsanwaltschaft entsprechende SZ-Informationen. Nach eingehender Prüfung hätten sich "keine neuen Tatsachen" ergeben, welche die Wiederaufnahme eines Verfahrens rechtfertigen würden, sagte Sprecherin Heike Klotzbücher.

Der V-Mann hatte Verfassungsschützern über seinen Besuch bei Hoffmann am 13. Dezember 1980 ausführlich berichtet. Demzufolge habe er Hoffmann dabei beobachtet, wie dieser sich an Rohren zu schaffen gemacht habe, die "an beiden Enden ganz offensichtlich abgesägt" gewesen seien. Es sei auffallend gewesen, dass Hoffmann das Material so sorgfältig gesäubert habe, "dass man keine Fingerabdrücke mehr feststellen konnte".

Beim Doppelmord soll ein selbst gebastelter Schalldämpfer verwendet worden sein. Allerdings, das teilte die Staatsregierung bereits 2023 auf eine Anfrage der Landtags-SPD mit, gingen Ermittler davon aus, dass die Tatwaffe "mit einem aus einer Spraydose selbst gefertigten Schalldämpfer" versehen war. Der V-Mann habe verneint, dass die bei Hoffmann zu sehenden "Behälter" so einer Dose ähnlich gewesen seien. Auch seien die V-Mann-Angaben in Ermittlungen und Gerichtsverhandlung eingegangen und gewürdigt worden.

Das Landgericht Nürnberg hatte sich 1986 auf den zu der Zeit bereits verstorbenen Uwe Behrendt, ehemaliges Mitglied der "Wehrsportgruppe Hoffmann", als Alleintäter festgelegt.

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