Raubtiere:Naturschützer bieten Söder im Streit um den Wolf ein Tauschgeschäft an

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Neue Runde im Streit um den Wolf: Der Bund Naturschutz fordert den bayerischen Ministerpräsidenten Söder auf, seine Wolfsverordnung zurückzuziehen. Dann werde er auf den Gang vor Gericht verzichten. (Foto: Thomas Kienzle/AFP)

Ein Gutachten stützt die Sicht des Bundes Naturschutz, dass Söders neue Wolfsverordnung rechtswidrig ist. Er fordert die Rücknahme und macht einen Vorschlag.

Von Christian Sebald

Der Bund Naturschutz (BN) hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) aufgefordert, die umstrittene bayerische Wolfsverordnung zurückzuziehen. "Das Rechtsgutachten des Bundestags zeigt überdeutlich, dass die Verordnung deutsches und europäisches Recht bricht", sagte BN-Chef Richard Mergner. "Wenn Söder jetzt die Konsequenzen zieht und sie kassiert, verzichten wir auf den Gang vor Gericht." Zugleich bot Mergner der Staatsregierung und den Almbauern einen "neuen Dialog über einen wirksamen Herdenschutz" an.

Söder hatte am Montag erklärt, sollte gegen die Wolfsverordnung geklagt werden, "werden wir uns die Urteile genau anschauen und im Zweifelsfall dann eben entsprechend angepasste Verordnungen auf den Weg bringen". Die Wolfsverordnung war erst vor zwei Wochen in Kraft getreten und soll Abschüsse der streng geschützten Raubtiere erleichtern. Der BN hat bereits entschieden, dagegen zu klagen.

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Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass die Verordnung gleich in mehrfacher Hinsicht in Widerspruch zu deutschem und europäischem Recht steht. Wölfe seien streng geschützt, konstatieren die Gutachter, sie dürften nur in absoluten Ausnahmen abgeschossen werden, als "letzter Ausweg", wenn alle anderen Präventions- und Schutzmaßnahmen versagt hätten.

Nach der Wolfsverordnung dürfen in Bayern seit 1. Mai Wölfe abgeschossen werden, sowie sie ein Weidetier gerissen haben. Das sei mit den europäischen Artenschutzvorgaben "grundsätzlich nicht vereinbar", heißt es in dem Gutachten. Auch nach deutschem Naturschutzrecht reicht aus Sicht der Gutachter ein Nutztier-Riss nicht aus, um den Abschuss eines Wolfes zu begründen. Denn in der entsprechenden Passage des Naturschutzgesetzes sei von "Schäden bei Nutztierrissen" und "bereits eingetretenen Rissereignissen" die Rede.

Ebenfalls unhaltbar sind aus Sicht der Gutachter einige Kriterien in der neuen Verordnung zur Beurteilung einer angeblichen Gefährlichkeit eines Wolfes. Laut EU-Kommission ist die Tötung eines Wolfs nur dann angezeigt, wenn sich dieser aus eigenem Antrieb Menschen mehrfach auf eine Distanz von weniger als 30 Metern nähert oder Menschen unprovoziert attackiert oder verletzt. Die bayerische Wolfsverordnung ermöglicht einen Abschuss bereits dann, wenn ein Wolf "über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 m von geschlossenen Ortschaften oder von dem Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen gesehen wird".

Nach Worten des Vorsitzenden der FDP im Bundestag, Christian Dürr, bescheinigen die Parlamentsjuristen Söder, dass er "ein Schaumschläger ist". Das Gutachten war von Dürrs Fraktion in Auftrag gegeben worden. Es mache klar, dass "nur der Bund eine rechtssichere Lösung für den Umgang mit dem Wolf schaffen kann", sagte der Liberale und kündigte an, dass der Bund bis Sommer eine bundesweite Regelung vorlegen werde.

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