Mit einem Maßnahmenpaket will die Staatsregierung die Zahl der Nichtschwimmer unter Bayerns Kindern deutlich senken. Das vom Kabinett beschlossene Förderprogramm umfasst den Angaben nach sowohl eine Förderung von Kommunen beim Bau von Schulschwimmhallen als auch für die Sanierung sowie Modernisierung von kommunalen Bädern. Ebenso sollen vereinseigene Schwimmbäder zusätzliche Förderungen erhalten und das Seepferdchenprogramm ab dem kommenden Schul- und Kindergartenjahr wieder eingeführt werden.
"Die Schwimmfähigkeit junger Menschen ist ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München. Er begründete die Förderungen mit der steigenden Zahl an Nichtschwimmern unter Bayerns Kindern. Laut einer Umfrage aus dem vergangenen Jahr habe sich die Zahl der Grundschulkinder, die pro Jahrgang nicht schwimmen könnten, zwischen 2017 und 2022 von zehn auf 20 Prozent verdoppelt.
Experten sehen einen Zusammenhang zwischen fehlenden Schwimmbädern und nicht vorhandenen Schwimmfähigkeiten. Wie viel Geld in Summe dafür zur Verfügung steht, blieb zunächst offen. Herrmann verwies auf Nachfrage nur darauf, dass es hier um eine sehr komplexe Förderstruktur gehe, bei der das konkrete Gesamtvolumen nicht entscheidend sei. Vielmehr sei es nun das Ziel, die Motivation bei den Kommunen zu wecken, damit diese sich für den Bau oder eine Sanierung entscheiden.
Je nach Nachfrage der Kommunen werde die Fördersumme von der Staatsregierung bereitgestellt. Die Fähigkeit, sich eigenständig über Wasser halten zu können, sei aber nicht nur wichtig für die Unfallprävention und damit für die persönliche Sicherheit. Auch für das gesunde Aufwachsen, die soziale Interaktion der Kinder und die Freizeitgestaltung sei es wichtig, schwimmen zu können.
Herrmann appellierte an alle Eltern, ihren Kindern dazu die Chance zu geben: "Kümmern sie sich wirklich drum, dass ihre Kinder schwimmen können." Herrmann zufolge ist der zentrale Punkt des Förderprogramms die Verdoppelung des Förderrahmens auf künftig bis zu 80 Prozent, für finanzschwache Kommunen werde der Höchstfördersatz gar auf bis zu 90 Prozent angehoben. Zudem gebe es eine Gleichstellung von Förderungen für Schwimmbäder von Vereinen. Die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben werde von 5,8 auf 8 Millionen Euro angehoben. Dieser "Game-Changer" werde "mit Sicherheit bei vielen Kommunen dazu führen, eine Sanierung oder einen Neubau durchzuführen".
"Die Wartelisten für Schwimmkurse sind lang", heißt es von der Wasserwacht
Seit Jahren gibt es in Bayern einen massiven Sanierungsstau bei vielen Schwimmbädern. Im April 2022 summierte sich der Finanzbedarf nach einem Bericht des Bauministeriums auf 1,78 Milliarden Euro. Demgegenüber steht bisher ein Förderprogramm mit einem auf sechs Jahre angelegten und gedeckelten Volumen von 120 Millionen Euro.
In den vergangenen Jahren hatte die Staatsregierung Forderungen nach mehr Fördergeldern immer mit Verweis auf die kommunale Zuständigkeit sowie den allgemeinen kommunalen Finanzausgleich zurückgewiesen. Die Grünen im Landtag bewerteten das Maßnahmenpaket als "reine Augenwischerei". De facto bedeute der Beschluss "keinen einzigen Euro mehr im Fördertopf für die maroden Schwimmbäder in Bayern", sagte Johannes Becher. Für einen flächendeckenden Erhalt der Wasserflächen in Bayern könne damit nicht gesorgt werden. Dafür bräuchte es vor allem eins: insgesamt mehr Geld für die Sanierung der Schwimmbäder.
Dagegen lobte die Wasserwacht Bayern die neuen Förderungen. "Die Schwimmfähigkeit hat während der Pandemie und der Energiekrise stark gelitten, die Wartelisten für Schwimmkurse sind lang", sagt Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht Bayern. Ferner würden alle Erstklässler und Vorschulkinder zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens "Seepferdchen" erhalten, so Herrmann. Das erstmals 2021/2022 aufgelegte Schwimmförderprogramm "Mach mit - Tauch auf!" werde dafür erneuert und solle auch dauerhaft verstetigt werden. Ab dem 2024/2025 erhielten dann alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein.