Mehr als 1500 kleine Schlachtbetriebe in Bayern, die teils um ihre Existenz kämpfen müssen, werden finanziell entlastet. Sie müssen künftig für jedes geschlachtete Tier nur noch verringerte und einheitliche Gebühren für die amtliche Überwachung bezahlen. Eine entsprechende Neuregelung der sogenannten Fleischhygienegebühren hat der Landtag am Donnerstag beschlossen.
Das neue Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft. Bevor die reduzierten Sätze angewendet werden können, muss aber noch die EU-Kommission zustimmen. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren verlangt werden. Bislang wurden diese aufwandbezogen erhoben. Große Betriebe zahlten damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe.
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Die Neuordnung der Gebühren beende Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe, erklärte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler). "Das ist ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum." Grundpfeiler einer guten Lebensmittelversorgung seien: regional, nachhaltig und tierschutzgerecht. "Wir wollen die regionale Vielfalt im Schlachtbereich in Bayern erhalten. Wir setzen auf kurze Wege statt auf lange Lieferketten", erläuterte Glauber. "Hofnahe Schlachtung bedeutet weniger Stress für die Tiere und damit mehr Tierschutz."
Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) betonte: "Von den neuen, reduzierten Sätzen profitieren 95 Prozent unserer bayerischen Schlachtstätten." Damit setze die Staatsregierung ein starkes Zeichen auch für die Nutztierhaltung in Bayern und sichere die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln auf kurzen Wegen.
Zukünftig sollen Betriebe mit nur wenig Schlachtungen feste Beträge pro Tier bezahlen, beispielsweise sieben Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind. Für große Betriebe bleibe es bei den kostendeckenden Gebühren. Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Agrarministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür zunächst fünf Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Deshalb musste aber eine Beihilfe-Notifizierung bei der EU eingeleitet werden.