Seit Jahren geht Caroline von Hannover juristisch gegen die deutsche Unterhaltungspresse vor, die unentwegt über ihr Privatleben berichtet. Im jüngsten Fall befasste sich das Bundesverfassungericht mit der Nennung ihres Urlaubsorts in der Illustrierten "Bunte". Das Urteil: Die monegassische Fürstentochter muss damit leben, unter öffentlicher Beobachtung skizufahren.
"Bunte" hat über die Tochter der monegassischen Prinzessin Caroline berichtet. Das war rechtens, sagt nun der Bundesgerichtshof.
Von
Christina Maria Berr
Für ihn stellt sie sich ihrer größten Angst: Caroline von Monaco sagt vor Gericht und Journalisten aus. Der Körperverletzungsprozess um Ernst August geht weiter.
Prinzessin Caroline tritt als souveräne Zeugin vor Gericht auf. Ihre unprätentiösen Antworten bringen am Ende einen Punktsieg für Ernst August.
Von
Jens Schneider
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Caroline von Monaco tritt vor dem Hildesheimer Landgericht auf. Ihren Mann Ernst August belastet sie mit ihrer Aussage im Körperverletzungsprozess nicht.