Immobilien:Zimmerlautstärke gilt auch auf dem Balkon

Berlin (dpa) - Wird es im Sommer heiß, zieht es viele auf den Balkon. Dabei gelten aber die üblichen Ruhezeiten, erklärt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Berlin (dpa) - Wird es im Sommer heiß, zieht es viele auf den Balkon. Dabei gelten aber die üblichen Ruhezeiten, erklärt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das heißt: „Ab 22.00 Uhr darf es nicht lauter sein als Zimmerlautstärke“, erklärt der Rechtsanwalt. „Das gilt auch für den Balkon.“ Die Hitze sei kein Grund, die Regeln kulanter auszulegen.

Sind die Nachbarn dennoch laut, sollten Bewohner erst einmal das Gespräch suchen. Hilft das alles nichts, können Betroffene notfalls die Polizei rufen. „Da ist man nicht böse, wenn man sich dagegen wehrt“, sagt Walentowski. „Sondern man will nur zu seinem Recht kommen, und das wäre in dem Fall Schlaf.“

Wem selbst eine Badehose noch zu viel Kleidung ist, darf sich nicht in jedem Fall komplett ausziehen und nackt sonnenbaden. „Es dürfen andere sich nicht dadurch gestört fühlen“, sagt der Jurist. Wenn der Balkon einsehbar ist, sollten sich Bewohner etwas zurückhalten. Andernfalls könne der Hausfrieden gestört werden.

Wird in der Nachbarschaft gebaut oder renoviert, müssen Mieter von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr entsprechenden Lärm aushalten. Das sei im Bundes-Immisionsschutzgesetz geregelt. „Wer jetzt denkt, der Samstag ist ein Wochenendtag, der irrt gewaltig. Der Samstag ist ein Werktag.“ Also dürfe auch von Montag bis Samstag gebaut werden.

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