Leipzig:Mainz blickt nach Leipzig: Urteil zu Diesel-Fahrverboten

Leipzig (dpa/lrs) - Mainz und andere Städte in Rheinland-Pfalz blicken heute gespannt nach Leipzig. Dort entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben. Im Zentrum steht die Frage, ob Städte Verbote nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

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Leipzig (dpa/lrs) - Mainz und andere Städte in Rheinland-Pfalz blicken heute gespannt nach Leipzig. Dort entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben. Im Zentrum steht die Frage, ob Städte Verbote nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können - oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Die Entscheidung der Bundesrichter könnte auch Folgen für die Stadt Mainz haben. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu Fahrverboten vor dem Verwaltungsgericht Mainz ruht derzeit - das Verfahren könnte dann möglicherweise weitergehen. Eine andere DUH-Klage in Mainz richtet sich gegen die Kfz-Zulassungsstelle, die Fahrzeuge mit Abgas-Schummel-Software stilllegen soll. Andere Städte in Rheinland-Pfalz wurden bislang nicht von der Umwelthilfe verklagt. Die Stadt Mainz will alles tun, um ein Fahrverbot zu vermeiden.

Am vergangenen Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem rund vierstündigen „Rechtsgespräch“ unter anderem erörtert, ob Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrern gingen, die dafür nichts könnten. Zudem wurde beleuchtet, ob Verbote überhaupt kontrollierbar wären.

Konkret wird über eine Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf verhandelt. Diese hatten die Behörden nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet, Luftreinhaltepläne zu verschärfen, damit Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

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