Karlsruhe:Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

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Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Mittwoch über die Wahlrechtsreform der großen Koalition. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die damalige Reform der großen Koalition. Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken - damals alle in der Opposition - hatten gegen die Änderung geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der damaligen großen Koalition im Jahr 2020 durchgesetzte Wahlrechtsreform für verfassungskonform erklärt.

Bei dem Urteilsspruch ging es nicht um das aktuelle Wahlgesetz, sondern um die Vorgängerreform. Diese hatte die damalige schwarz-rote Koalition durchgesetzt. Ziel der Reform war es, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Gegen die Änderung der Vorschriften zur Sitzverteilung, nach denen 2021 der aktuelle Bundestag zusammenkam, hatten Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken, die damals alle in der Opposition waren, geklagt.

Aus Sicht der Kläger wurde der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verletzt. Außerdem monierten sie, dass die Regelungen viel zu kompliziert und undurchsichtig seien. Damit beschäftigte sich der Zweite Senat schon bei der Verhandlung im April sehr ausführlich. So wurde diskutiert, ob ein Wahlrecht womöglich alleine deshalb schon verfassungswidrig sein könnte, weil es keine Wählerin und kein Wähler mehr versteht.

Derzeit gibt es 736 Abgeordnete im Bundestag, so viele wie nie zuvor. Die Regelgröße war ursprünglich mal auf 598 festgelegt worden. Daher waren sich im Grunde alle einig, dass hier Reformbedarf bestehe. Nur über das "Wie" wird seit Jahren gestritten. Denn alle Parteien möchte vermeiden, dass die Verkleinerung auf ihre Kosten geht.

Ein Kritikpunkt an der Reform von 2020 war, dass Überhangmandate erst ab dem vierten Mandat durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen. Der Grünen-Politiker Till Steffen hatte in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im April kritisiert, damit habe sich die CSU einen "ganz starken Sondervorteil" gesichert. Die CSU-Kandidaten gewinnen in Bayern in der Regel fast alle Wahlkreise.

Mittlerweile hat die aktuelle Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine eigene Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht. Sie geht noch deutlich weiter als die Vorgängerreform und wird von der jetzigen Opposition heftig kritisiert. Mehrere Klagen dagegen sind schon vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das nun verkündete Urteil ist für die geplante Wiederholungswahl in Berlin von Bedeutung. Denn in einigen Wahlbezirken soll die Bundestagswahl von 2021 wegen Pannen am Wahltag nach einem Beschluss des Bundestags wiederholt werden. Am 19. Dezember will das Bundesverfassungsgericht verkünden, in wie vielen Wahlbezirken dies zu geschehen hat, und ob es reicht, dabei nur die Zweitstimme abzugeben. Die Wiederholungswahl müsste nach denselben Regeln ablaufen wie die Hauptwahl.

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