IP-Adressen-Speicherung:Grundrechte gegen Sicherheit

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Nancy Faeser, hier mit BKA-Präsident Holger Münch bei der Präsentation der Kriminalstatistik 2023, ist für die Speicherung von IP-Adressen, auch ohne Anlass. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Gerade bricht der alte Streit über die Vorratsdatenspeicherung wieder auf. Wäre diese überhaupt rechtens? Und was würde sie Ermittlern bringen?

Von Wolfgang Janisch und Christoph Koopmann

Kürzlich wurde berichtet, die Ampelkoalition habe sich auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren geeinigt. Also auf das schnelle Einfrieren von Kommunikationsdaten, wenn ein konkreter Kriminalitätsverdacht dies erfordert. Konsens in der Ampel? Die Nachricht war rasch überholt. Denn Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will mehr, sie fordert, sogenannte IP-Adressen auch ohne Anlass für eine gewisse Zeit zu speichern: "Die IP-Adresse ist oft der einzige Ermittlungsansatz. Um Täter identifizieren zu können, bleibt die Speicherung von IP-Adressen essenziell."

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