SZ-Podcast "Auf den Punkt":Cannabis-Legalisierung: Deutschland wird auch den Kinder- und Jugendschutz hinbekommen

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"Auf den Punkt" - der Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung. (Foto: SZ)

Der Bundestag hat die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Was das für juristische Auswirkungen hat.

Von Lars Langenau und Ronen Steinke

Der Bundestag hat die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag in namentlicher Abstimmung dem Cannabis-Gesetz von SPD, Grünen und FDP zu. Union und AfD lehnten die Reform ab, aber auch einige Mitglieder der Ampel-Fraktionen. Dem Gesetz zufolge dürfen Erwachsene vom 1. April an bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm aus dem Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen oder aus Cannabis-Clubs aufbewahrt werden. Der öffentliche Konsum bleibt in der Umgebung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten verboten.

Der Jurist und Berliner SZ-Experte für Kriminalpolitik, Ronen Steinke, begrüßt die Entscheidung. Und er sagt: "Die Freiheit des einen endet erst dort, wo die Freiheit des Nächsten tangiert wird. Und das ist ein Satz, der verträgt sich eigentlich mit der Strafverfolgung von Drogen überhaupt nicht."

Weitere Nachrichten: AfD verharmlost Höckes Rolle, erste kommerzielle Mondlandung.

Weiterlesen:

Die Reportage von Ronen Steinke über das juristische Kleinklein selbst bei geringsten Mengen Cannabis finden Sie HIER.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz finden Sie HIER.

Die SZ-Recherche über die AfD lesen Sie HIER.

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