Bis zum letzten Gramm

Sobald das Legalisierungsgesetz von Karl Lauterbach beschlossen ist, soll es vorbei sein mit Strafverfahren für den Besitz von kleinen Mengen Cannabis. Aber bis dahin wird vor Gericht selbst um Winzigkeiten gerungen. Koste es, was es wolle.

4. Oktober 2023 - 8 Min. Lesezeit

Schon bei winzigen Krümeln von Cannabis, und seien es nur 0,1 Gramm, kann die Staatsanwaltschaft in Deutschland ein Verfahren einleiten, wegen „Besitzes von Betäubungsmitteln“.