Karlsruhe und Berlin:Im Zweifel klagen

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(Foto: SZ-Collage/Foto:imago stock&people)

Heizungsgesetz, Wahlrecht, Nachtragshaushalt: Die Union ruft gerne das Bundesverfassungsgericht an, wenn sie nicht mehr weiterkommt. Wird Karlsruhe zum verlängerten Arm der Opposition?

Von Boris Herrmann und Robert Roßmann, Berlin

Die CDU hat der Ampelkoalition gerade ihre bisher größte Niederlage beigebracht: Mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts hat sie die Verabschiedung des Heizungsgesetzes verhindert. Es ist ein Moment, in dem man erwarten dürfte, dass Mario Czaja triumphiert. Der Mann ist CDU-Generalsekretär - da gehört es zum Jobprofil, besonders laut auf eigene Erfolge hinzuweisen. Doch Czaja gibt sich überraschend nachdenklich, er rechtfertigt sich beinahe. Ein derartiger Gang nach Karlsruhe müsse "eigentlich eine Ausnahme bleiben - das parlamentarische Verfahren gehört ins Parlament und nicht vor die Gerichte", sagt der Generalsekretär der Süddeutschen Zeitung. Der Ampel fehle "es an Respekt vor den Aufgaben des Bundestags, der Volksvertretung - deshalb müssen wir eben manchmal auch diesen Weg nach Karlsruhe gehen".

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So also geht das Heizungsdrama in die Sommerpause, mit dem Triumph eines mittelmäßig bekannten Oppositionspolitikers, einem Sommerfest, auf dem es nur noch ein Gesprächsthema gibt. Und einer Ampel, die tut, was sie nicht lassen kann: streiten.

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