Gasdrosselung:"Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig"

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"Ich gehe davon aus, dass mein Kollege, Justizminister Marco Buschmann, das schon intensiv vorbereitet": Bundesbauministerin Klara Geywitz. (Foto: Chris Emil Janssen/IMAGO)

Derzeit müssen Vermieter den Mietern eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad gewährleisten. Wegen der Gasknappheit schlägt die Wohnungswirtschaft vor, die Vorgabe zu senken. Die Bauministerin widerspricht.

Russland hat die Gaslieferungen nach Deutschland drastisch gedrosselt - und erste Stimmen fordern, die Mindesttemperatur zu senken, auf die Vermieter Wohnungen heizen müssen. Derzeit müssen Vermieter im Winter eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius gewährleisten. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und die Bundesnetzagentur hatten angeregt, die Vorgabe zu ändern. Damit könnte es in den Wohnungen vieler Menschen künftig kühler werden.

Doch nun kommt Widerspruch aus der Bundesregierung von Bauministerin Klara Geywitz (SPD). "Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig", sagte Geywitz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hatte die Absenkung von Vorgaben zum Heizen vorgeschlagen. Vermieter sollten die Heizungsanlage während der Heizperiode nicht mehr auf mindestens 20 bis 22 Grad hochstellen müssen, sondern die Vorgaben könnten zeitweise sinken, so Müllers Vorschlag.

Der Forderung hatte sich auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) angeschlossen und eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius angeregt: "Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden", hatte GdW-Präsident Axel Gedaschko den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt.

Alles unter 20 Grad könne gesundheitsgefährdend sein, so Geywitz

Geywitz erwidert auf die Vorstöße: "In der Rechtsprechung sind 20 Grad Minimum festgelegt." Alles darunter könne sogar gesundheitsgefährdend sein und sei auch gebäudetechnisch zu kurz gedacht. Die Debatte führe ins Leere, weil mit einer Novellierung der Heizkostenverordnung Anfang Januar bereits monatliche Informationen über den Verbrauch an die Mieter gehen würden. "Sie können ihren Verbrauch also regelmäßig überprüfen und tun das allein auf Grund der Preise doch schon zunehmend", sagte Geywitz.

Mehr Sinn als eine sinkende Mindesttemperatur machten die bereits bestehenden praktischen Informationen von Verbraucherzentralen und Bundesregierung. "Zum anderen müssen wir auch bei denen an die Tür klopfen, die die Heizungsanlagen im Blick haben, also zum Beispiel Hausmeister", sagte Geywitz. Die Ministerin kündigte an: "Da werden wir gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft etwas bereitstellen."

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