Michael Kohles und seine Partnerin haben ein niedriges Einkommen und drei Kinder, deshalb haben sie ein Recht auf Unterstützung vom Staat. Also hat Kohles, 40, im Januar zwei Anträge gestellt, einen auf Wohngeld und einen auf Kinderzuschlag. Man bekommt diese Hilfe, wenn man zwar Geld verdient, das aber nicht ganz reicht, um die Familie zu ernähren. Bisher muss Kohles zum Jobcenter gehen und Bürgergeld beantragen, das frühere Hartz IV. Mit Wohngeld und Kinderzuschlag müsste er das nicht mehr und er bekäme mehr Geld.
Kinderarmut:Ab ins Behörden-Pingpong
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Mit der Kindergrundsicherung sollen bedürftige Familien viel leichter an Hilfsgelder kommen, sagt Ministerin Paus. Ein Sozialberater, der Mütter und Väter durch den deutschen Sozialstaat lotst, meldet erhebliche Zweifel an.
Von Roland Preuß, Berlin
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