Luxemburg:Fehmarnbelt-Tunnel: EU-Gericht verwirft Staatshilfen

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Luxemburg (dpa) - Das Europäische Gericht hat die vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland als nicht rechtens verworfen. Das Gericht gab am Donnerstag in Luxemburg den Klagen der Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie der schwedischen Stena Line Scandinavia teilweise statt. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einlegen.

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Luxemburg (dpa) - Das Europäische Gericht hat die vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland als nicht rechtens verworfen. Das Gericht gab am Donnerstag in Luxemburg den Klagen der Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie der schwedischen Stena Line Scandinavia teilweise statt. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einlegen.

Das EU-Gericht erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Die Kommission hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den staatseigenen dänischen Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb des fast 18 Kilometer langen Tunnels unter der Ostsee zu erheben.

Ein Gerichtssprecher erläuterte, dass staatliche Beihilfen bei der der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Im konkreten Fall seien die Beihilfen genehmigt worden ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens. Dies sei aber notwendig. Das dänische Verkehrsministerium kündigte an, die Konsequenzen für den Fehmarnbelt-Tunnel zu bewerten.

Die privatwirtschaftlichen Reedereien sehen wegen möglicher dauerhafter staatlicher Zuschüsse eine Wettbewerbsverzerrung. Geklagt hatte die Reederei Scandlines. „Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union zufrieden“, sagte Scandlines-Chef Søren Poulsgaard Jensen.

Die Reederei sei nicht gegen eine Fehmarnbelt-Querung, die unterstützend mit Beihilfen gebaut werde, betonte er. „Beihilfen sind vielleicht notwendig, um so große Projekte zu realisieren.“ Sie dürften aber nicht missbräuchlich gewährt werden. „Für uns ist entscheidend, dass für den Tunnel nicht nach Belieben die Staatskasse benutzt werden darf, um einen vom Steuerzahler finanzierten Preisdruck auszuüben, falls die Verkehrsvolumina nicht den optimistischen Prognosen entsprechen und sich die Fähren als wettbewerbsfähig erweisen“, sagte Poulsgaard Jensen.

Die Fehmarnbeltquerung ist umweltpolitisch insbesondere in Schleswig-Holstein umstritten. Der Baubeginn für den fast 18 Kilometer langen Tunnel verzögert sich seit mehreren Jahren - vor allem wegen des aufwendigen Planungsverfahrens für die notwendige Hinterlandanbindung in Schleswig-Holstein. Die Kosten allein dafür werden inzwischen auf vier Milliarden Euro geschätzt. Ursprünglich sollte der von Dänemark geplante Tunnel 2021 fertig sein. Zuletzt galt das 2028 als frühester Termin der Fertigstellung.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete das Urteil als „endgültigen Sargnagel“ für das Projekt, dessen weitere Finanzierung nun in Frage stehe. Er forderte die Bundesregierung auf, die Reißleine ziehen. Der Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland sehe diese Möglichkeit vor. „Nur so kann noch verhindert werden, dass letztendlich der deutsche Steuerzahler mit Milliardennachzahlungen für die eklatanten planerischen Versäumnisse gerade stehen muss“, sagte Notz.

Der Naturschutzbund NABU, der die Klage unterstützt hatte, begrüßte das Urteil. „Das ist eine gute Nachricht für den Meeresschutz. Jetzt ist klar, dass keine rechtswidrigen Staatsbeihilfen dazu genutzt werden dürfen, um mit dem hoch riskanten Mega-Tunnelprojekt in einem europäischen Schutzgebiet einen ökologischen Totalschaden anzurichten“, sagte Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Eine Stellungnahme von Femern A/S lag bis zum Mittag nicht vor.

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