Luxembourg:EuGH-Urteil zu mangelhaften Brustimplantaten aus Frankreich

Eine Figur der Justitia. (Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild)

Zehn Jahre nach dem Skandal um fehlerhafte Brustimplantate aus Frankreich fällt der Europäische Gerichtshof heute ein Grundsatzurteil zum Schadenersatz für...

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Luxemburg (dpa) - Zehn Jahre nach dem Skandal um fehlerhafte Brustimplantate aus Frankreich fällt der Europäische Gerichtshof heute ein Grundsatzurteil zum Schadenersatz für betroffene Frauen. Es geht um eine Patientin aus Deutschland, die Geld von der Haftpflichtversicherung des französischen Herstellers verlangt. Die Versicherung lehnte ab, weil ihr Vertrag nur für Frankreich gelte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den EuGH gebeten, zu klären, ob das Vorgehen des Versicherers mit EU-Recht vereinbar ist. Der zuständige EuGH-Gutachter bejahte dies im Februar und machte der Frau keine Hoffnung auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.

2010 war aufgeflogen, dass der französische Hersteller Poly Implant Prothèse SA, kurz PIP, jahrelang für Brustimplantate billiges und dafür nicht zugelassenes Industriesilikon statt teuren Medizinsilikons verwendet hatte. Weltweit sollen 400 000 Frauen betroffen sein, die sich Implantate nach Krebserkrankungen oder zur Brustvergrößerung hatten einsetzen lassen. In Deutschland waren es etwa 5000.

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